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Was noch zu tun ist – Infrastrukturen für den Prozess der Überlieferung (3)

Es war wichtig, dass die beiden Sparten Archiv und Bibliothek mit einer Stimme gesprochen und realistische Forderungen gestellt haben. Die Denkschrift Zukunft bewahren (vgl. den Blogbeitrag über die Übergabe an den Bundespräsidenten) hat dazu beigetragen, das Interesse am Schutz der schriftlichen Überlieferung zu wecken und Unterstützung für den Originalerhalt zu gewinnen:

  1. Der Haupteffekt besteht in der Errichtung der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK). Denn mit ihr ist eine Arbeitsebene entstanden, von der aus die bis dato nicht mögliche länderübergreifende Koordinierung organisierbar wird. Die Vernetzung der Aktivitäten ist spürbar gewachsen.
  2. Seit der Einrichtung der KEK haben weitere Bundesländer spartenübergreifende Konzepte für den Originalerhalt in ihren Archiven und Bibliotheken vorgelegt: Schleswig-Holstein (2012), Nordrhein-Westfalen (2013), Mecklenburg-Vorpommern (2014), Rheinland-Pfalz (2017), Hessen (2018) und Sachsen-Anhalt (2018/2019). Nur in drei Ländern (Bremen, Saarland, Thüringen) gibt es bis heute noch gar kein Programm.
  3. Die geförderten Modellprojekte haben eine große Wirkkraft entwickelt: Sie bauen Kompetenz gerade auch in der Breite und nicht nur bei den großen Einrichtungen auf und sind vielfach nachnutzbar und anregend. Die Anstrengungen und Leistungen der einzelnen Einrichtungen auf diesem Sektor werden öffentlich sichtbar.
  4. Es konnten deutlich mehr finanzielle Mittel für den Originalerhalt generiert werden, als vorher zu Verfügung standen.
  5. Der stets notwendige finanzielle Eigenanteil der Einrichtungen motiviert auch deren Unterhaltsträger zur zusätzlichen Bereitstellung von Mitteln für diesen Zweck.
  6. Die Zusammenarbeit von Archiven und Bibliotheken untereinander und mit Restauratoren und Dienstleistern der Bestandserhaltung wurde gestärkt.
Bearbeitung der beim Brand der Herzogin Anna Amalia Bibliothek beschädigten Papiere in der Spezialwerkstatt Weimar. Foto: Edelhoff © Klassik Stiftung Weimar

Gleichwohl sind auch nach zehn Jahren nur erste Teilerfolge erzielt worden. Es bleiben u.a. folgende Desiderate:

  1. Es muss in den nächsten Jahren versucht werden, die von der Sache her nötigen Mittel zu mobilisieren. So wie es im Hochschulbereich gelungen ist, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu verbessern, ist auch für den Originalerhalt eine konzertierte Aktion und ein großvolumiges Bund-Länder-Förderprogramm nötig.
  2. Jedes Land benötigt ein (aktuelles) spartenübergreifendes Konzept zur Bestandserhaltung in Archiven und Bibliotheken.
  3. Die Rolle aller Akteure – einschließlich der Kulturstiftung der Länder, der Organisationen zur Wissenschaftsförderung (DFG, VolkswagenStiftung etc.), der privaten Förderer sowie der Dienstleister – muss genauer aufeinander abgestimmt werden. Dazu bedarf es eines neuen Runden Tisches.
  4. Für die Bibliotheken müssen Nachweise über den Erhaltungszustand der Originale und den Status der Exemplare, die dauerhaft aufbewahrt werden, in die einschlägigen nationalen Datenbanken integriert werden. (Das gilt übrigens auch für Provenienzdaten.)
  5. Das Angebot an Aus-, Fort- und Weiterbildungsaktivitäten muss massiv ausgebaut werden. Desiderate der Forschung sind zu identifizieren und in Zusammenarbeit mit den Hochschulen abzuarbeiten.
  6. Die Sicherung der analogen Überlieferung in ihrer originalen Medienform („Bestandserhaltung“) muss zusammen mit der digitalen Transformation wichtiger Teile der analogen Überlieferung („Retrodigitalisierung“) und der Speicherung und Langzeitverfügbarkeit sowohl der digitalisierten als auch der genuin digitalen Informations- und Wissensproduktion („Langzeitarchivierung“) zusammen gesehen werden. Keines dieser drei Arbeitsfelder darf ohne Berücksichtigung der beiden anderen isoliert betrachtet werden.
  7. Insbesondere die Bibliotheken müssen sich noch viel klarer zu Themen wie Aussonderung und gemeinsam verantworteter Überlieferung positionieren, um zu einer koordinierten Planung des Überlieferungsprozesses zu gelangen und der Politik aktualisierte Empfehlungen geben zu können.

Die Sicherung der schriftlichen Überlieferung ist ein Generationenprojekt. Es ist gut, über eine Arbeitsstelle wie die KEK zu verfügen. Aber in dieser Situation ist ein spartenübergreifendes politisches Gremium wie die Allianz nach wie unverzichtbar. Ob es weiter in der Form eines losen Zusammenschlusses der zwölf Einrichtungen agieren soll oder aber verbindlichere Strukturen bekommen kann, sei an dieser Stelle nicht weiter diskutiert.[1] Die Initialzündung, die die Denkschrift ausgelöst hat, sollte dazu ermuntern, den Weg zur Schaffung geeigneter Infrastrukturen für den Prozess der Überlieferung weiterzugehen.

[Schluss]

Der Blogbeitrag bezieht sich auf einen Artikel von Bernd Kappelhoff und Michael Knoche, der in diesen Tagen parallel in einer Archiv- und einer Bibliothekszeitschrift erscheint: Infrastrukturen für den Prozess der Überlieferung. Vorgeschichte und Folgen der Denkschrift „Zukunft bewahren“ der Allianz zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts. In: Der Archivar. Zeitschrift für Archivwesen 72 (2019) S. 310-322 und in: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie 66 (2019) S. 280-297.


[1] Thomas Bürger und Michael Knoche haben vorgeschlagen, aus der Allianz einen Expertenrat für kooperatives Überlieferungsmanagement in Archiven und Bibliotheken zu machen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (20. Januar 2020). Was noch zu tun ist – Infrastrukturen für den Prozess der Überlieferung (3). Aus der Forschungs­bibliothek Krekelborn. Abgerufen am 19. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/lyqr


Michael Knoche

Michael Knoche war von 1991 bis 2016 Direktor der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar. Zu den Buchveröffentlichungen gehört: Die Idee der Bibliothek und ihre Zukunft (Göttingen: Wallstein 2018). Persönliche Website: https://www.knoche-weimar.de/

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