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Print-Bestände der Bibliotheken schrumpfen – Gespräch mit Corinna Roeder

Corinna Roeder, Direktorin der Landesbibliothek Oldenburg, hat schon 2016 darauf aufmerksam gemacht,[1] dass die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken dabei sind, ihre Bestände radikal umzuschichten. Bücher werden in großem Maße zugunsten von elektronischen Medien ausgetauscht. Das Ausmaß der Aussonderung hat sich seit 2009 stark beschleunigt. Die Gefahr besteht, dass ein Teil der gedruckten Überlieferung aus Nachlässigkeit oder wegen mangelnder Abstimmung  verloren geht.

Frau Roeder, gibt es neue Erkenntnisse zum Ausmaß der Aussonderung von Print-Beständen?

In der Deutschen Bibliotheksstatistik lässt sich die Entwicklung leicht verfolgen. Demzufolge schaffen die wissenschaftlichen Bibliotheken jedes Jahr weniger Bücher an. Alle Bibliotheken zusammengenommen haben vor zehn Jahren etwa 3,5 Mio. neue Bände erworben, 2017 waren es nur noch 2,5 Mio. Bände. Der Zugang sinkt also deutlich, während die Aussonderung ungefähr gleichbleibt und bei etwa 1,8 Mio. Bänden pro Jahr liegt. Das heißt, der Nettozuwachs an neuen Büchern hat sich stark verlangsamt.

Corinna Roeder (Foto: Frauke Proschek)

Welche Faktoren treiben die Aussonderung an?

Der eine Hauptgrund ist, dass inzwischen sehr viele Wissenszugänge digital erfolgen und Printbestände weniger gefragt sind. Der zweite Hauptgrund ist meines Erachtens die überall durchgesetzte Hochschulautonomie. Sie erlaubt es den Institutionen, selbst zu entscheiden, in welchem Umfang die Printbestände für die eigene Forschung und Lehre relevant sind. Dabei spielt die Frage, was die eigene Aussonderungspraxis für die gedruckte Überlieferung deutschlandweit bedeutet, nur eine untergeordnete Rolle.

Vor ein paar Jahren wurde diese Entwicklung unter Bibliothekaren kaum reflektiert und diskutiert. Die Folge war, dass bei der Fortsetzung dieses unkoordinierten Vorgehens niemand mehr dafür garantieren konnte, dass der Forschung auch in Zukunft alle gedruckten Publikationen im Original zur Verfügung stehen, wenn dies für bestimmte Fragestellungen nötig ist.

Daran hat sich glücklicherweise etwas geändert. Die Kolleginnen und Kollegen sind sich zunehmend bewusst, dass es eine gemeinsame Verantwortung für die gedruckte Überlieferung gibt. Es gibt Tagungen und Publikationen zu dem Thema. Außerdem gibt es inzwischen eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Deutschen Bibliotheksverbandes, die sich mit dem Thema „Kooperative Überlieferung von Printbeständen“ beschäftigt und demnächst entsprechende Empfehlungen herausgeben wird.

Gibt es auch schon Praxisbeispiele?

Ja, in anderen Ländern, beispielsweise in den USA oder in Österreich, gibt es schon länger erfolgreiche Kooperationsmodelle zwischen Bibliotheken. Seit 2018 existiert in Deutschland der Speicherverbund Nord, zu dem sich Bibliotheken in Bremen, Hamburg, Lüneburg, Kiel und Rostock, also aus fünf verschiedenen Bundesländern, zusammengeschlossen haben. In diesem virtuellen Verbund stimmen sich die Bibliotheken untereinander ab, wer welche Zeitschriftenbestände auf Dauer aufbewahrt, damit die anderen Partner sich ihrer gegebenenfalls entledigen können. Die Bibliotheken haben ihre Zusammenarbeit vertraglich geregelt. Vor allem haben sie ein Datenmodell für den standardisierten Austausch von Informationen entwickelt. Das heißt, in der überregional angelegten Zeitschriftendatenbank (ZDB) sind nun bestimmte Kategorien eingerichtet, in denen sowohl die Archivierungsverpflichtung dokumentiert als auch Maßnahmen der Bestandserhaltung, Digitalisierung etc. eingetragen werden können.

Mit diesem Metadatenmodell wird schon gearbeitet?

Die Voraussetzungen sind in der ZDB, im Gemeinsamen Bibliotheksverbund und im Südwestverbund vorhanden. Die Arbeitsgemeinschaft der Regionalbibliotheken hat vor ein paar Wochen ihren Mitgliedern empfohlen, diese Möglichkeiten für die Markierung von Zeitschriften und, soweit möglich, auch für Monographien zu nutzen. Das wäre besonders für die Pflichtexemplare wichtig. In den Datenbanken finden sich erste verbindliche Archivierungszusagen.

Ist beim Speicherverbund Nord auch an die physische Zusammenführung von Printbeständen gedacht?

Es wird keine neue Speicherbibliothek auf der Grünen Wiese geben. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es unter den Bibliotheken einen gewissen Bestandsaustausch geben wird. Wenn z.B. ersichtlich ist, dass die Universitätsbibliothek Rostock über die beste, aber nicht komplette Serie einer Zeitschrift verfügt, dann sollen Ergänzungsbände durchaus von anderen Verbundteilnehmern zugeliefert werden, damit Rostock die Archivierungsverpflichtung gut erfüllen kann.

Vor ein paar Jahren wurde gefordert, dass mindestens vier Exemplare eines Titels deutschlandweit vorgehalten werden sollten. Ist diese Zahl noch in der Diskussion?

Ich glaube, es ist inzwischen Konsens unter den Bibliothekaren, dass eine generell gültige Anzahl von aufzubewahrenden Exemplaren keine sinnvolle Forderung ist. Dafür sind die Materialtypen und Sammlungskontexte zu unterschiedlich. Nehmen Sie ein philosophisches Buch, das Karl Jaspers in seiner Privatbibliothek gehabt, intensiv durchgearbeitet und mit Anmerkungen versehen hat. Das hat einen anderen Quellenwert und eine andere Funktion als ein verlagsfrisches Exemplar der gleichen Ausgabe. Sinnvoll wäre es dennoch, eine automatisierte Warnblinkanlage in den Verbundkatalogen zu installieren, die Alarm schlägt, wenn die Exemplarzahl einer Ausgabe unter eine bestimmte Grenze fällt.

Dann könnten Aussonderungsaktionen, die auch in Zukunft unvermeidlich sein werden, endlich abgestimmt erfolgen.

Zeitschriftenauslage der UB Erlangen-Nürnberg, wo anstelle der Print-Ausgaben der Zeitschriften häufig auf die Elektronische Zeitschriftenbibliothek (EZB) verwiesen wird.

Das Gute ist: Sie sind auch für jeden Interessierten nachzuvollziehen. Jeder kann sehen, welche Exemplare eines Buches, einer Zeitschrift, einer Zeitung, eines Mikrofilms dauerhaft erhalten werden sollen und wer dafür die Verantwortung übernimmt. Es kommt für die Bibliotheken darauf an, Transparenz herzustellen.

Eigentlich müsste jede Bibliothek ein Archivierungskonzept erstellen und veröffentlichen.

Das wäre in der Tat wichtig, damit man nicht erst in einer kritischen Situation, wenn plötzlich Handlungsdruck entsteht, Begründungen suchen muss, warum die Spezialsammlung X oder Y unbedingt physisch erhalten bleiben sollte. Zum Archivierungskonzept gehört aber auch, die Überlieferung von Printbeständen nicht losgelöst von der Langzeitarchivierung digitaler Medien zu betrachten. Denken Sie daran, dass Landesbibliotheken immer mehr Netzpublikationen sammeln, die gar nicht gedruckt ausgeliefert werden: von den Amtsblättern der Kommunen bis hin zu Schriften der historischen Vereine. Egal ob gedruckt oder digital, in jedem Fall geht es darum, Veröffentlichungen langfristig verfügbar zu halten.

Welche Hausaufgaben müssten die einzelnen Akteure jetzt übernehmen? Was steht an?

Die einzelnen Bibliotheken sollten ihre Archivierungspflichten explizit machen und sich an der Kennzeichnung ihrer Bestände in den überregionalen Nachweissystemen beteiligen. Die Drittmittelgeber könnten Bestandserhaltungs- und Digitalisierungsprojekte mit Archivierungsverpflichtungen verknüpfen. Da ist z.B. die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) gefragt, vielleicht auch die DFG. Die Institutionen zur Wissenschaftsförderung könnten die Weiterentwicklung von Methoden und Tools fördern, die die geteilte Verantwortung für die Langzeitverfügbarkeit von Medien leichter organisierbar machen.

Was müsste der Bibliotheksverband tun?

Die wissenschaftlichen Bibliotheken müssten Handlungsempfehlungen diskutieren und beschließen und sie dann auch kommunizieren: an die Kultusministerkonferenz, die Hochschulrektorenkonferenz etc.

Und die Politik selber?

Vielleicht wäre es sinnvoll, das Aufgabengebiet der KEK zu erweitern. Sie sollte sich nicht nur auf die Förderung von Bestandserhaltungsmaßnahmen beschränken, sondern auch als Arbeitsstelle für die Überlieferungskooperation fungieren, im Sinne der Weitentwicklung von Konzepten, von Know-how-Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit. Denn auf diesem Feld sind in unserem föderalen System viele komplizierte Wege zu gehen. Natürlich ginge das nur mit einer personellen Verstärkung der KEK. Die Aufgabe heißt: Originale koordiniert überliefern!

Das wäre ganz im Sinne meiner Blogeinträge zum Thema „Infrastrukturen für den Prozess der Überlieferung“. Frau Roeder, vielen Dank für das Gespräch.


[1] Corinna Roeder: Aussonderung von Printbeständen an wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland, in: Bibliotheksdienst, 50(2016), S. 1014-1039. DOI: https://doi.org/10.1515/bd-2016-0124.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (27. Januar 2020). Print-Bestände der Bibliotheken schrumpfen – Gespräch mit Corinna Roeder. Aus der Forschungs­bibliothek Krekelborn. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lyqs


Michael Knoche

Michael Knoche war von 1991 bis 2016 Direktor der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar. Zu den Buchveröffentlichungen gehört: Die Idee der Bibliothek und ihre Zukunft (Göttingen: Wallstein 2018). Persönliche Website: https://www.knoche-weimar.de/

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3 Antworten

  1. Die Technische Informationsbibliothek (TIB) in Hannover ist dem Speicherverbund Nord 2019 als gleichberechtigte Kooperationspartnerin beigetreten (https://fachwelt.sub.uni-hamburg.de/archivierung/der-speicherverbund-nord.html).

  1. 3. Februar 2020
  2. 16. August 2021

    […] gedruckte Bände ausgesondert. Dass dies bisher weitgehend unkoordiniert abläuft, ist auch schon an dieser Stelle beklagt worden. Jetzt aber besteht Aussicht, dass dieser Prozess in Zukunft regel- und datenbasiert […]

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