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Die Welle von Evaluationen (1/3) – Wie sich die wissenschaftlichen Bibliotheken der DDR nach dem Mauerfall neu organisierten

Die Besetzung von Führungspositionen in DDR-Bibliotheken folgte primär dem Kriterium politischer Loyalität. Fachliche Qualifikationen traten in den Hintergrund, wenn geeignete SED-Mitglieder verfügbar waren. Dieser Praxis entsprangen Besetzungen wie an der Universitätsbibliothek Jena, wo von 1970 bis 1990 ein Offizier der Volkspolizei die Leitung innehatte, oder in Leipzig, wo der UB-Direktor gelegentlich seine Doppelrolle als Parteifunktionär – mit Parteiabzeichen – und Reserveoffizier der NVA – mit Uniform – zur Schau stellte.

An den Universitäten standen in erster Linie die Hochschullehrer und Teile der Verwaltung im Fokus der Evaluationen, insbesondere die Mitarbeiter der Personalabteilungen, und im Fall der Bibliotheken die Leitungsebene. Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz mussten sich aber alle, auch die Bibliothekare, Schreibkräfte, Restauratoren, Fotografen und Techniker den Verfahren stellen. Zu unterscheiden waren Überprüfungen auf persönliche Integrität, die vor allem die Frage nach dem parteipolitischen Engagement für die SED betraf, auf Tätigkeit für die Staatssicherheit und auf fachliche Eignung.

Informationsbesuch westdeutscher Bibliothekare in der Sächsischen Landesbibliothek Dresden im Juni 1986. Von links: Roswitha Geh, Burghard Burgemeister (Sächsische Landesbibliothek Dresden), Hans-Peter Geh (Württembergische Landesbibliothek Stuttgart), Jürgen Hering (UB Stuttgart).
Informationsbesuch westdeutscher Bibliothekare in der Sächsischen Landesbibliothek Dresden im Juni 1986. Von links: Roswitha Geh, Burghard Burgemeister (Sächsische Landesbibliothek Dresden), Hans-Peter Geh (Württembergische Landesbibliothek Stuttgart), Jürgen Hering (UB Stuttgart). Foto Andre Rous, Deutsche Fotothek

SED-Mitgliedschaft

Der Einigungsvertrag enthielt keine ausdrückliche Bestimmung, die eine Mitgliedschaft in der SED oder einer Blockpartei als Ausschlusskriterium für den öffentlichen Dienst definiert hätte – auch nicht für hervorgehobene Positionen. Die Bürgerrechtsbewegung bewertete die Lage anders. In den Führungsorganen der Partei, den staatlichen Verwaltungsapparaten und den Massenorganisationen sah sie die eigentlichen Machtzentren des untergegangenen Systems. Erich Mielkes berüchtigte Charakterisierung des Ministeriums für Staatssicherheit als „Schild und Schwert der Partei“ bestätigte sie in der Überzeugung, dass nicht allein die Tätigkeit für die Stasi als entscheidendes Kriterium herangezogen werden könne.

Das Sächsische Hochschulerneuerungsgesetz vom 25. Juli 1991 formulierte deutlich strengere Maßstäbe als der Einigungsvertrag. Es bestimmte, dass Hochschulangehörige die erforderliche Eignung für den Landesdienst verlören, wenn sie „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit zum Beispiel durch eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit verstoßen haben.“ Aber über diese klaren Ausschlusskriterien hinaus oblag es den Hochschul-Personalkommissionen, auch folgende Aspekte zu evaluieren:

  1. Parteipolitische Funktionen und Engagement in gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere auf Bezirks-, Kreis- und Hochschulebene, einschließlich Tätigkeiten in Kaderschmieden, Kampfgruppen und Disziplinarkomitees vor dem 9. Oktober 1989.
  2. Die bewusste Nutzung von Aufstiegschancen oder Privilegien, die mit den unter Punkt 1 genannten Aktivitäten verbunden waren.
  3. Handlungen, die Grundrechte wie Gewissens-, Glaubens- oder Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigten.
  4. Die gezielte Förderung oder Benachteiligung von Hochschulmitgliedern aus primär politisch-ideologischen Motiven.

Im Gegensatz zu anderen neuen Bundesländern wurde in Sachsen (und zum Teil in Thüringen) also neben einer Stasi-Verstrickung ausdrücklich auch die Parteitätigkeit als zu prüfendes Kriterium in Anschlag gebracht. Der Hochschulforscher Peer Pasternack konstatiert mit Bedauern, dass sich die Erneuerungsdebatte an der Universität Leipzig von anfänglich breiter Auseinandersetzung mit der Vergangenheit im Laufe der Zeit immer mehr auf die Stasi-Frage verengt hätte: „Als Erneuerung galt nun vorrangig die Befreiung der Universität von solchem Personal, das mit dem MfS kooperiert hatte.“ Die fragwürdige Betätigung in Partei- und Leitungszusammenhängen sei in den Hintergrund gerückt, stattdessen habe eine „MfS-Fixierung“ zu eindimensionalen Problemdefinitionen geführt. 

Eine differenzierte Einzelfallbetrachtung ist auch bei der Bewertung einer SED-Mitgliedschaft angebracht. Exemplarisch zeigt sich dies am Wirken von Burghard Burgemeister, dem ehemaligen Direktor der Sächsischen Landesbibliothek Dresden. Trotz seiner SED-Zugehörigkeit bewies er Zivilcourage, indem er parteiinterne Sanktionen in Kauf nahm, um seine Einrichtung voranzubringen. Er thematisierte die brisante Frage der kriegsbedingt in die Sowjetunion verbrachten Bücherbestände, stellte bewusst Mitarbeiter mit bürgerlichem Hintergrund ein – die er konsequent schützte – und pflegte offen Kontakte zu westdeutschen Kollegen. Sein fachliches Ansehen bei Mitarbeitern, in der DDR-Bibliothekswelt und international blieb unbestritten und überdauerte sogar die politische Wende, die ihn wegen des Erreichens der Altersgrenze persönlich nicht mehr tangierte.

In der DDR-Zeit war die politische Durchdringung des Bibliothekswesens vergleichsweise gering: An der Deutschen Staatsbibliothek etwa gehörten nur rund 5 Prozent der Mitarbeiter der SED an – eine auffallend niedrige Quote. Das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen gab den Organisationsgrad an wissenschaftlichen Bibliotheken 1989 mit 15 Prozent an, wobei diese Zahl möglicherweise geschönt ist.

Nach der Wende verloren alle Bibliotheksdirektoren, die Mitglied der SED waren, ihr Amt. Das schloss jedoch nicht aus, dass in mindestens einem Fall ein Direktor neu berufen wurde, der Parteimitglied gewesen war. Auf der Ebene der Beschäftigten ist es zu keinen Entlassungen aufgrund früherer SED-Mitgliedschaft gekommen. Auch ein Parteisekretär an der Universitätsbibliothek Leipzig konnte seine Tätigkeit fortsetzen.

Eine flächendeckende politische Überprüfung des Bibliothekspersonals erschien auch gar nicht notwendig: Zum einen bezog sich der politische Steuerungsmechanismus primär auf die Leitungsebene. Da konnte ein Magazinarbeiter, der SED-Mitglied war, kaum große Schuld auf sich geladen haben. Zum anderen war die weitverbreitete Distanz der Bibliothekare zum politischen System der DDR allgemein bekannt. Christine Ferret konstatiert in ihrer Studie über DDR-Bibliothekare eine ausgeprägte „Staatsferne“ des Berufsstandes:

Die Bibliotheken hatten den Ruf, dass man nicht unbedingt SED-Mitglied sein müsste, um dort eine Stelle zu bekommen. … Der Staat interessierte sich wenig für die als ‚ungefährlich‘ eingestuften Institutionen, die Gehälter waren relativ gering, und es war schwierig, Arbeitskräfte zu bekommen. Politisch in Ungnade gefallene Universitätsmitarbeiter wurden nicht selten dorthin versetzt, außerdem griffen die Bibliotheksdirektoren auch auf Ausreisewillige zurück, die aufgrund ihres Ausreiseantrags ihre ursprüngliche Arbeit verloren hatten. 

Diese Einschätzung wird durch offizielle Stellen bestätigt, wenn etwa der stellvertretende Minister für das Hoch- und Fachschulwesen in seiner (nicht veröffentlichten) Rede beklagte, dass die wissenschaftlichen Bibliotheken „nach der Medizin“ der „politisch anfälligste Bereich“ seien. Zum Beleg führte er die verhältnismäßig große Zahl an Ausreiseanträgen an (1986: 19, 1987: 30, 1988: 25).

[Fortsetzung folgt]


Bearbeiteter Auszug aus dem neu erschienenen Buch Revolution im Leseland. Dort auch die hier z. T. fehlenden Nachweise.



OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (13. April 2026). Die Welle von Evaluationen (1/3) – Wie sich die wissenschaftlichen Bibliotheken der DDR nach dem Mauerfall neu organisierten. Aus der Forschungs­bibliothek Krekelborn. Abgerufen am 16. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/1624c


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