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Eine Reichsbibliothek für Leipzig: Die Gründung der Deutschen Bücherei (1)

Der Gedanke einer deutschen Nationalbibliothek stand nach der Reichsgründung von 1871 auf der kulturpolitischen Agenda. Im Blick auf Frankreich, Großbritannien und andere Nachbarstaaten wurde den Deutschen das Fehlen einer lückenlosen Sammlung der Buchproduktion und somit ein die Einheit der Nation repräsentierendes Bucharchiv schmerzlich bewusst. Die Königliche Bibliothek in Berlin vertrat diesen Sammelanspruch zwar, aber sie war in der Realität weit davon entfernt, ihn erfüllen zu können. Nur die in Preußen erschienenen Veröffentlichungen gingen ihr als Pflichtstücke zu. Der Realisierung einer klassischen Nationalbibliothek und der Durchsetzung eines deutschlandweiten Pflichtexemplares stand die föderale Struktur Deutschlands entgegen.

“Der erste geschäftsführende Ausschuß” der Deutschen Bücherei. V.l.n.r. A.Seemann, R.Dittrich, K.Siegesmund, H.Paalzow (stehend), E.Ehlermann, M.O.Schröder, K.Boysen, A.Meiner (sitzend). Gemälde von Hugo Vogel in der Deutschen Nationalbibliothek, Leipzig

Sören Flachowsky schildert in seinem Buch „Zeughaus für die Schwerter des Geistes“. Die Deutsche Bücherei in Leipzig 1912 – 1945 u.a. die sehr holprige Entstehungsgeschichte der Bibliothek.

Danach erschienen in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts mehrere Denkschriften mit unterschiedlichen konzeptionellen Vorstellungen einer wie immer gearteten oder wo auch immer zu errichtenden Zentralbibliothek. Den Ausschlag gab die Programmschrift Erich Ehlermanns, des damaligen Zweiten Vorstehers des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Eine Reichsbibliothek für Leipzig (1910). Er schlug eine Kofinanzierung der Bibliothek durch den Börsenverein, den Staat Sachsen und die Stadt Leipzig vor und stellte die Lieferung von Pflichtexemplaren als „Ehrenpflicht“ der deutschen Buchhändler in Aussicht. Die gesamte deutsch- und fremdsprachige Literatur des Inlandes und die deutschsprachige Literatur des Auslandes sollte hier gesammelt und bearbeitet werden.

Dass die Initiative für ein Archiv des deutschen Schrifttums vom Buchhandel ausging, hing damit zusammen, dass ihm daran gelegen war, die Neuerscheinungen bibliographisch verlässlich und rasch angezeigt zu bekommen. Sein mächtiger Verband, der Börsenverein, war sogar bereit, wie sich in den zügig geführten Verhandlungen zeigte, die Trägerschaft der neu zu gründenden Bibliothek zu übernehmen. Da sich Reichsregierung und Preußische Regierung darin einig waren, sich an einer zentralen Bibliothek in Leipzig nicht zu beteiligen, war dies der Ausweg aus einer als hoffnungslos erscheinenden Konstellation. Die offizielle Gründung der Deutschen Bücherei (DB) erfolgte am 3. Oktober 1912.

Die „Konstruktionsfehler“ (Flachowsky) dieser Formation sollten sich in den nächsten Jahren herausstellen: Die DB war keine juristische Person, sondern unterstand als unselbständige Einrichtung einem privaten Verein. Ihr Geschäftsführender Ausschuss, der vom Vorsteher des Börsenvereins geleitet wurde, hatte weitreichende Entscheidungsvollmacht. Die Handlungsbefugnis des Direktors war stark eingeschränkt. Auch die Einflussmöglichkeiten der Stadt Leipzig und des Landes Sachsen, die 4/7 bzw. 3/7 der laufenden Kosten sowie die Errichtung des Gebäudes finanzierten, blieben auf Grund der Satzung vergleichsweise gering. Erst in der Notlage nach dem Ersten Weltkrieg, als die Bibliothek notorisch unterfinanziert war und die Stadt Leipzig ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte, sprang die Reichsregierung ein und übernahm 2/5 des Etats.

Erst recht erwies sich die Konstruktion in der NS-Zeit als problematisch, als sich der Börsenvereinsvorsteher Wilhelm Baur von den Zielen der DB lossagte und sie nicht mehr als die seinigen anerkennen wollte. 1936 setzte er der Bibliothek einen Aufpasser ins Haus, der ihn über vermeintliche Missstände unterrichtete. 1940 wurde die Bibliothek, nachdem sie sich „immer stärker von einem Dienstleister für den Buchhandel und die Wissenschaft zu einem Dienstleister für den Staat“ entwickelt hatte (Flachowsky), zur Erleichterung des Börsenvereins in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt und nunmehr zu einhundert Prozent vom Reich finanziert.

Es ist erstaunlich zu sehen, auf welch schwankendem juristischen, finanziellen und organisatorischen Grund das nach außen so imposant wirkende Gebäude der DB in seiner Anfangszeit gestanden hat. Die Existenzkrise dauerte bis in die Mitte der Zwanziger Jahre: 1920 wurde eine Zusammenlegung mit der Universitätsbibliothek Leipzig erörtert, 1922 erwog der Börsenverein, allen Bibliotheksmitarbeitern zum Jahresende zu kündigen, 1925 wurde eine Lotterie zur Stützung des Haushalts veranstaltet. Auch mit der „Ehrenpflicht“ der Ablieferung von Belegstücken funktionierte es nur schlecht und recht. Es waren aufwendige Werbekampagnen und Besuchsreisen nötig, um die Verleger zu motivieren, ein Exemplar ihrer Neuerscheinungen nach Leipzig zu geben. Selbst die Reichs- und Länderbehörden verwahrten sich zum Teil gegen das Ansinnen, amtliche Druckschriften abliefern zu sollen. Die bibliographische Berichterstattung war daher vom Ideal der Vollständigkeit weit entfernt.

Eine gewisse Mitschuld an der prekären Lage der DB ist der Königlichen, später Preußischen Staatsbibliothek, zuzuschreiben. Die Berliner waren der Meinung, dass nur die größte deutsche Bibliothek, nämlich die Staatsbibliothek selber, für den Ausbau als Nationalbibliothek geeignet und die DB keine vollwertige Bibliothek sei. Der Streit darüber wurde nicht nur in politischen oder berufspolitischen Kontexten geführt, sondern auch in erbitterten Kleinkriegen etwa um die Titeldrucke ausgetragen, also der Neuerscheinungslisten, die von anderen Bibliotheken nachgenutzt werden konnten. Da weder Berlin noch Leipzig nachgeben wollten, war Doppelarbeit die Folge. Bei Flachowsky nimmt die Schilderung der manchmal lähmenden Rivalität zwischen beiden Bibliotheken, die erst in den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts an Schärfe verlor, zu Recht breiten Raum ein, weil sie das deutsche Bibliothekswesen nachhaltig geprägt hat.

Sören Flachowsky: „Zeughaus für die Schwerter des Geistes“. Die Deutsche Bücherei in Leipzig 1912 – 1945. 2 Bde. Göttingen: Wallstein-Verlag. 1338 S.

Die ausführliche Buchbesprechung ist unter dem Titel “Eine Vereinsbibliothek mit nationalen Aufgaben” erschienen in: Archiv für das Studium der neueren Sprachen und Literaturen 172 (2020) 257. Band, S. 154-163.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (16. März 2020). Eine Reichsbibliothek für Leipzig: Die Gründung der Deutschen Bücherei (1). Aus der Forschungs­bibliothek Krekelborn. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lyqz


Michael Knoche

Michael Knoche war von 1991 bis 2016 Direktor der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar. Zu den Buchveröffentlichungen gehört: Die Idee der Bibliothek und ihre Zukunft (Göttingen: Wallstein 2018). Persönliche Website: https://www.knoche-weimar.de/

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2 Antworten

  1. 11. Mai 2020

    […] und Christian Rau vorgelegt. Wichtige Erkenntnisse daraus seien in einem dritten und letzten Teil (Nr. 1, Nr. 2) […]

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