Volksabstimmung über national wertvolles Kulturgut?
Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder, hat sich bei verschiedenen Gelegenheiten zur Erforschung des kulturellen Erbes im Rahmen der digitalen Transformation geäußert. Dank seiner Funktion haben seine Thesen besonderes politisches Gewicht. In einem 2018 in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek gehaltenen Vortrag, der gerade im Druck erschienen ist, spitzt er seine Ausführungen auf die Frage zu, „ob die zivilgesellschaftliche Verantwortung für das gemeinsame Patrimonium so weit gehen sollte, dass etwa durch ein Online-Voting ermittelt wird, welche Kulturgüter ‚national wertvoll‘ im Sinne des deutschen Kulturgutschutzgesetzes sind“ (in: Brandbücher, Aschebücher, hrsg. von Reinhard Laube, Klassik Stiftung Weimar 2020, online).
Diese Option wird im Rahmen der von Hilgert aufgelisteten fünf „Forschungsperspektiven“ genannt, die die „herkömmliche“ sammlungsbezogene Forschung neu ausrichten sollten, nämlich Forschung zu den Themen Zugang, Vermittlung, Wirkung, Teilhabe und Verantwortung. Das elektronische Plebiszit bildet den Kulminationspunkt seiner konsequent unter unmittelbarem Primat der „Gesellschaft“ gedachten Idee des „kulturellen Erbes“. Es ist bezeichnend, dass Hilgert durchgängig an diesem Begriff festhält und den neutraleren Terminus „kulturelle Überlieferung“ meidet. Im Begriff „Erbe“ ist die Abhängigkeit von der Hinterlassenschaft der eigenen Ahnen ebenso immer mitgedacht wie die Aufgabe, das Erbe an die kommenden Generationen weiterzugeben. Die Gesellschaft ist mithin immer implizit als Subjekt vorhanden.
Hilgert rennt offene Türen ein, wenn er die bewahrenden Kultureinrichtungen ermuntert, die Gesellschaft als Rezeptions- und Handlungsdimension noch stärker in den Blick zu nehmen und die Hilfsmittel, die die digitalen Technologien bieten, noch intensiver und intelligenter einzusetzen. Den Austausch mit der Öffentlichkeit immer wieder neu zu stimulieren, ist Kernaufgabe der Archive, Bibliotheken und Museen.
Aber seine neuen Forschungsperspektiven schütten das Kind mit dem Bade aus. Kernaufgabe der sammlungsbezogenen Forschung ist es, Erkenntnisse über die aufbewahrten Objekte in ihren Zusammenhängen und in ihrer Geschichte zu erzeugen. Die Ergebnisse fließen in Kataloge, Bibliographien, Inventare oder Editionen ein. Diese Kärrnerarbeit, die in den universitären Curricula keinen Ort mehr hat, ist wie jede Grundlagenforschung ihrem Wesen nach sperrig. Die Hauptadressaten sind einerseits die für die Vermittlungsarbeit zuständigen Mitarbeiter der Kultureinrichtungen, die partizipative Angebote und Formate für die differenzierten Erkenntnisse der Sammlungsforschung entwickeln, andererseits die Wissenschaftler der kultur- und geisteswissenschaftlichen Fächer an den Universitäten. Sie können ihre Arbeit auf die kulturhistorisch genau kontextualisierten Objekte stützen.
Die Sammlungsforschung der außeruniversitären Kultureinrichtungen speist auch immer wieder neues Material in die Diskurse ein und konfrontiert die Wissenschaftsarbeit mit bislang Unbekanntem oder leichtfertig Abgetanem und Übersehenem. Dadurch bleibt die Frage, was eine Gesellschaft als wichtig für ihr eigenes Selbstverständnis empfindet, flüssig und kann immer wieder neu ausgehandelt werden.
Die Hilgertsche Vorstellung von sammlungsbezogener Forschung überspringt diese Aufgabe. Für ihn beginnt und endet alles mit der Vermittlung, dann braucht es in den Kultureinrichtungen nur noch Pädagogen, aber keine Archivare, Bibliothekare und Kustoden mehr mit Expertise.
Es wird einem angst und bange, wenn dann auch noch das Publikum in entscheidendem Maße an Richtungsentscheidungen beteiligt werden soll. Muss man daran erinnern, dass die Beurteilung so vielschichtiger Fragen wie die nach dem „national wertvollen Kulturgut“ weitreichende Kompetenzen, Abwägungen und Vergleiche erfordert? Von vielen unbekannten Einzelwesen an ihren Bildschirmen ist dieser Sachverstand nicht zu erwarten.
Ohne die Sammlungskenner in den Kultureinrichtungen stünde die kulturelle Überlieferung auf wackeligen Füßen, und ohne sie wäre die Gesellschaft schlecht beraten. Was national wertvolles Kulturgut ist, sollte in offenen Strukturen debattiert und dann für die demokratisch legitimierten politischen Entscheider aufbereitet werden. Hoffentlich werden nicht demnächst Förderentscheidungen der Kulturstiftung der Länder von Online-Votings abhängig.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (15. Juni 2020). Volksabstimmung über national wertvolles Kulturgut? Aus der Forschungsbibliothek Krekelborn. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lyra
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