58 wissenschaftliche Bibliotheken in Deutschland betreiben fahrlässig die Sache der Predatory Journals
(So funktionieren Predatory Journals, Teil 2)
Das gemeinsame Merkmal von Predatory Journals ist, dass sie alle eingereichten Artikel ungeprüft veröffentlichen, solange der Autor bereit ist, die Artikelbearbeitungsgebühr (APC) zu zahlen. Die Vertrauenswürdigkeit des wissenschaftlichen Diskurses wird auf diese Weise untergraben. Was tun Bibliotheken, um zu verhindern, dass unerfahrene Wissenschaftler darauf hereinfallen?
Viele wissenschaftliche Bibliotheken betrachten die Beratung bei der Publikation von wissenschaftlichen Beiträgen als ihre Aufgabe. Manche widmen der Problematik der Predatory Journals besondere Aufmerksamkeit und geben auf ihrer Website hilfreiche Tipps für den Umgang mit ihnen. Informativ ist z.B. die Seite der Bibliothek der Humboldt-Universität Berlin.
Die Humboldt-Universität vermeidet z.B. auch, das International Journal of Literature and Arts, das zu den unseriösen Zeitschriften zu rechnen ist, in ihrem Katalog anzuzeigen – im Gegensatz etwa zur Bibliothek der FU Berlin oder der Kunstbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Insgesamt haben 58 deutsche Bibliotheken diese Zeitschrift verlinkt, wie aus der Zeitschriftendatenbank (ZDB) hervorgeht. Natürlich ist die Zeitschrift auch in der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek (EZB) grün geschaltet. Das betreffende Journal benutzt die Tatsache, dass es u.a. in der ZDB und der EZB “indexiert” werde, um sich auf seiner Website den Anschein von Seriösität zu geben. So betreiben 58 wissenschaftliche Bibliotheken in Deutschland fahrlässig die Sache der Predatory Journals, und die zentralen Verzeichnisse helfen dabei!
Dieser Befund macht sprachlos. Berufen sich Bibliotheken als Argument gegenüber den Freunden der Suchmaschinen nicht immer auf die geprüfte Qualität der ausgewählten Medien? Sind unsere Bibliothekskataloge durch die automatischen Einspielungsverfahren inzwischen kontaminiert? Wo sollen ratsuchende Wissenschaftler Orientierung erwarten dürfen, wenn nicht in ihrer Bibliothek?
Zugegeben, die Feststellung, ob es sich bei einer Zeitschrift um ein Predatory Journal handelt, mag in einem Fall wie dem des International Journal of Literature and Arts leicht sein, aber bei mutmaßlich mehr als 10.000 solcher Publikationen ist die Prüfung schwierig. Eine einzelne Bibliothek ist damit überfordert. Aber gemeinsam sind die Bibliotheken stark.
Früher gab es die Blacklist des Bibliothekars Jeffrey Beall als Hilfestellung, an der sich Bibliotheken und Wissenschaftler orientieren konnten. Sie musste aber 2017 vom Netz genommen werden, weil Bealls Arbeitgeber Schadensersatzstreitigkeiten fürchtete. Inzwischen ist sie wieder zugänglich, sogar um weitere Titel ergänzt. Aber der jetzige Betreiber, Forscher an einer europäischen Universität, will anonym bleiben. Insofern ist der Stellenwert seiner gutgemeinten Website begrenzt.
Die im wissenschaftlichen Publikationswesen angesehene US-Firma Cabell’s International vertreibt derzeit sowohl eine „weiße“ Positivliste als auch eine „schwarze Liste“ von Pseudojournals nach festgelegten und transparenten Kriterien. Für die Nutzung muss aber eine Gebühr bezahlt werden. Wenn ich richtig sehe, gibt es keine Bibliothek in Deutschland, die diese Listen zugänglich macht. Hier scheint nach dem Urteil von Rick Anderson aber eine wichtige Vorarbeit geleistet zu werden, von der auch deutsche Bibliotheken profitieren könnten.
Streng genommen, reicht die alleinige Konsultation von Black bzw. White Lists zur Beurteilung der Seriosität einer Zeitschrift oder eines Verlages nicht aus. Aber es wäre schon eine Hilfe, wenn in deutschen Bibliothekskatalogen mindestens der Hinweis aufgenommen wäre, ob eine Zeitschrift in Cabells White List, in der Web of Science Core Collection oder wenigstens im öffentlich zugänglichen Directory of Open Access Journals enthalten ist. Das wäre ein juristisch unverfänglicher Anhaltspunkt für die Nutzer.
Die Furcht vor Bevormundung, Fehlurteilen und unkalkulierbaren juristischen Folgen haben die deutschen Bibliotheken sowie ZDB und EZB bisher davon abgehalten, energischere Schritte gegen Predatory Journals zu unternehmen. Ihnen wäre es lieber, wenn die Autoren die Einschätzung einer Zeitschrift im Sinne von Think.Check.Submit vor der Einreichung eines Artikels selbst übernähmen. Vergangenen Herbst hat der Beirat der EZB davon Abstand genommen, zweifelhafte Titel aus der EZB aktiv zu entfernen.
Ein Verweis darauf, dass nur die Wissenschaft selbst die Qualität wissenschaftlicher Publikationen letztlich beurteilen könne, reicht aber nicht aus. Bibliotheken müssen es schaffen, das vorhandene Wissen über Predatory Journals besser zu organisieren und dem Wissenschaftssystem zugutekommen zu lassen. Bibliotheken müssen die Praxis, Predatory Journals in ihren eigenen Katalogen anzuzeigen, abstellen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (13. Mai 2019). 58 wissenschaftliche Bibliotheken in Deutschland betreiben fahrlässig die Sache der Predatory Journals. Aus der Forschungsbibliothek Krekelborn. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lypu
Laut DBIS gibt es doch 1 Bibliothek: https://blog.hrz.tu-chemnitz.de/bibo/2019/04/23/cabells-blacklist-neue-datenbank-zu-unserioesen-fachzeitschriften/