Wie öffentlich sind wissenschaftliche Bibliotheken? Teil 2: Wo kostet es was?
Die Schwellen zu den wissenschaftlichen Bibliotheken sind in Deutschland grundsätzlich niedrig (vgl. Teil 1 der Untersuchung), jedenfalls niedriger als in vielen anderen Ländern. Für Hochschulangehörige ist die Benutzung unkompliziert und gebührenfrei. Aber auch jeder Bürger kann sich an mehr als 80 % der Hochschulbibliotheken als Gastnutzer unkompliziert registrieren lassen, wenn nicht gerade eine Pandemie herrscht. Selbst Schüler können mit 14 oder 16 Jahren mit zugelassen werden, wenn sie eine schriftliche Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen. Die Frage ist, ob Außenstehenden im Gegensatz zu den Hochschulangehörigen dafür Gebühren abverlangt werden.
Zu unterscheiden sind einmalige Anmeldegebühren und Jahresgebühren. Anmeldegebühren werden an 31 von untersuchten 130 Bibliotheken fällig, das bedeutet an 24 % der Bibliotheken. Sie bewegen sich in der Größenordnung zwischen 5 EUR (z.B. UB Clausthal-Zellerfeld) und 25 EUR (UB Trier, wo auf die Herstellung des Ausweises offenbar auch besonders viel Liebe und Mühe verwandt wird, denn laut Website dauert sie eine Woche). Gravierender sind die Jahresgebühren, die an 28 Bibliotheken erhoben werden (= 21,5 %).
![Fassade UB Bamberg](http://biblio.hypotheses.org/files/2020/11/20191017_132738b-500x333.jpg)
Folgende Bibliotheken erheben Jahresgebühren
Bibliothek | Höhe der Jahresgebühr |
Universitätsbibliothek der Künste Berlin | 20 |
Zentral- und Landesbibliothek Berlin | 10 |
Universitäts- und Landesbibliothek Bonn | 20 |
Staats- und Universitätsbibliothek Bremen | 20 |
Universitätsbibliothek Technische Universität Cottbus – Senftenberg | 25 |
Universitätsbibliothek Dortmund | 20 |
Universitätsbibliothek Duisburg-Essen | 20 |
Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf | 15 |
Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Freiburg/Breisgau | 30 |
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg | 20 |
Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky | 20 |
Bibliothek der Technischen Universität Hamburg | 20 |
Universitätsbibliothek Heidelberg | 30 |
Badische Landesbibliothek Karlsruhe | 30 |
Hochschulbibliothek Kempten | 22 |
Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz Koblenz/Speyer | 10 |
Bibliothek der Technischen Hochschule Köln | 25 |
Universitäts- und Stadtbibliothek Köln | 20 |
Zentralbibliothek der Sportwissenschaften Köln | 20 |
Kommunikations-, Informations-, Medienzentrum (KIM) Universität Konstanz | 30 |
Wissenschaftliche Stadtbibliothek Mainz | 12 |
Universitätsbibliothek Mainz | 15 |
Universitätsbibliothek Potsdam | 25 |
Bibliothek Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd | 30 |
Hochschul- und Kreisbibliothek Bonn-Rhein-Sieg St. Augustin | 10 |
Württembergische Landesbibliothek Stuttgart | 30 |
Bibliothek Hochschule für angewandte Wissenschaften Braunschweig-Wolfenbüttel | 12 |
Stadtbibliothek und Öffentliche Büchereien Worms | 15 |
Die Variationsbreite der Jahresgebühr liegt zwischen 10 und 30 EUR.
An 59 Bibliotheken werden weder Anmelde- noch Jahresgebühren erhoben.
Insgesamt ist die Mehrzahl der wissenschaftlichen Bibliotheken (71 von 130 = 54,6 %) kostenfrei zu nutzen.
Generelle Beobachtungen zu den Zulassungsbedingungen der Bibliotheken
- Widersprüche: Warum dürfen im gleichen Bundesland Bochumer Bürger die UB Paderborn, nicht aber die Paderborner Bürger die UB Bochum benutzen? Warum dürfen die UB Bayreuth nur Oberfranken, aber keine Oberbayern benutzen? Warum lässt die Universitätsbibliothek der Bundeswehr München nur Bewohner des Münchener S-Bahnbereiches zu, die Universitätsbibliothek der Bundeswehr Hamburg hingegen grundsätzliche jede „natürliche Person“? Im Fall etwa der Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg Frankfurt/M., der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe oder der Württembergischen Landesbibliothek wird man wohl behaupten können, dass sie über Bestände von überregionaler Bedeutung verfügen. Aber die Zulassung zur Benutzung ist von der Zugehörigkeit zur eigenen Region abhängig – Anträge auf Ausnahmen beiseitegelassen.
- Die Benutzungsregelungen sind in den östlichen Bundesländern durchweg liberaler. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (Ausnahme Brandenburg) ist im Prinzip jede Person ohne Jahresgebühr nutzungsberechtigt. Typisch ist das in der Benutzungsordnung zum Ausdruck gebrachte klare Selbstverständnis etwa der Fachhochschule Erfurt: „Die Hochschulbibliothek ist eine öffentliche wissenschaftliche Bibliothek.“ Im Widerspruch zum liberalen Selbstbild machen die Bibliotheken im Südwesten besonders häufig geografische Einschränkungen und erheben Jahresgebühren.
- Die regionalen Beschränkungen des Benutzerkreises stammen aus einer Zeit, als noch der Bibliotheksbote zu den säumigen Entleihern nach Hause geschickt wurde, um Bücher und Mahngebühren einzutreiben. Ihm konnte man keine großen Entfernungen zumuten. Heute dürfte keine Bibliothek mit säumigen Benutzern der eigenen Stadt und denen eines 500 km entfernten Ortes signifikant andere Schwierigkeiten haben.
- Mir erscheint es zweifelhaft, ob es mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) vereinbar wäre, wenn für die externe Benutzung von Hochschulbibliotheken zu hohe Hürden aufgebaut werden. Dies scheint mir im Augenblick nicht der Fall zu sein. Aber das Prinzip der Hochschulautonomie verleitet zu Priorisierungen, wie in der Corona-Krise mancherorts zu beobachten ist. Außerdem erscheint es mir zweifelhaft, ob – auch in dem besseren Fall – eine Beschränkung des Benutzerkreises auf Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar ist.
- Das größere Problem sind die Zugangsschranken für Nicht-Hochschulangehörige bei elektronischen Publikationen, die an dieser Stelle nicht untersucht wurden. Wer nicht dazugehört, kommt an den ständig größer werdenden Teil des Bibliotheksbestandes nur nach einem Hürdenlauf oder manchmal gar nicht heran. Je mehr Anteile der Erwerbungsetats für digitale Medien ausgegeben werden – 2019 wurden von wissenschaftlichen Bibliotheken rund 59 % der Erwerbungsausgaben (205 Mio. €) dafür aufgewendet –, desto drängender stellt sich die Frage der Teilhabe von Nicht-Hochschulangehörigen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (16. November 2020). Wie öffentlich sind wissenschaftliche Bibliotheken? Teil 2: Wo kostet es was? Aus der Forschungsbibliothek Krekelborn. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/lyrx
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