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Wie öffentlich sind wissenschaftliche Bibliotheken? Teil 2: Wo kostet es was?

Die Schwellen zu den wissenschaftlichen Bibliotheken sind in Deutschland grundsätzlich niedrig (vgl. Teil 1 der Untersuchung), jedenfalls niedriger als in vielen anderen Ländern. Für Hochschulangehörige ist die Benutzung unkompliziert und gebührenfrei. Aber auch jeder Bürger kann sich an mehr als 80 % der Hochschulbibliotheken als Gastnutzer unkompliziert registrieren lassen, wenn nicht gerade eine Pandemie herrscht. Selbst Schüler können mit 14 oder 16 Jahren mit zugelassen werden, wenn sie eine schriftliche Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen. Die Frage ist, ob Außenstehenden im Gegensatz zu den Hochschulangehörigen dafür Gebühren abverlangt werden.

Zu unterscheiden sind einmalige Anmeldegebühren und Jahresgebühren. Anmeldegebühren werden an 31 von untersuchten 130 Bibliotheken fällig, das bedeutet an 24 % der Bibliotheken. Sie bewegen sich in der Größenordnung zwischen 5 EUR (z.B. UB Clausthal-Zellerfeld) und 25 EUR (UB Trier, wo auf die Herstellung des Ausweises offenbar auch besonders viel Liebe und Mühe verwandt wird, denn laut Website dauert sie eine Woche). Gravierender sind die Jahresgebühren, die an 28 Bibliotheken erhoben werden (= 21,5 %).

Fassade UB Bamberg
Fassade UB Bamberg

Folgende Bibliotheken erheben Jahresgebühren

BibliothekHöhe der Jahresgebühr
Universitätsbibliothek der Künste Berlin20
Zentral- und Landesbibliothek Berlin10
Universitäts- und Landesbibliothek Bonn20
Staats- und Universitätsbibliothek Bremen20
Universitätsbibliothek Technische Universität Cottbus – Senftenberg25
Universitätsbibliothek Dortmund20
Universitätsbibliothek Duisburg-Essen20
Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf15
Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Freiburg/Breisgau30
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg20
Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky20
Bibliothek der Technischen Universität Hamburg20
Universitätsbibliothek Heidelberg30
Badische Landesbibliothek Karlsruhe30
Hochschulbibliothek Kempten22
Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz Koblenz/Speyer10
Bibliothek der Technischen Hochschule Köln25
Universitäts- und Stadtbibliothek Köln20
Zentralbibliothek der Sportwissenschaften Köln20
Kommunikations-, Informations-, Medienzentrum (KIM) Universität Konstanz30
Wissenschaftliche Stadtbibliothek Mainz12
Universitätsbibliothek Mainz15
Universitätsbibliothek Potsdam25
Bibliothek Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd30
Hochschul- und Kreisbibliothek Bonn-Rhein-Sieg St. Augustin10
Württembergische Landesbibliothek Stuttgart30
Bibliothek Hochschule für angewandte Wissenschaften Braunschweig-Wolfenbüttel12
Stadtbibliothek und Öffentliche Büchereien Worms15

Die Variationsbreite der Jahresgebühr liegt zwischen 10 und 30 EUR.

An 59 Bibliotheken werden weder Anmelde- noch Jahresgebühren erhoben.

Insgesamt ist die Mehrzahl der wissenschaftlichen Bibliotheken (71 von 130 = 54,6 %) kostenfrei zu nutzen.

Generelle Beobachtungen zu den Zulassungsbedingungen der Bibliotheken

  1. Widersprüche: Warum dürfen im gleichen Bundesland Bochumer Bürger die UB Paderborn, nicht aber die Paderborner Bürger die UB Bochum benutzen? Warum dürfen die UB Bayreuth nur Oberfranken, aber keine Oberbayern benutzen? Warum lässt die Universitätsbibliothek der Bundeswehr München nur Bewohner des Münchener S-Bahnbereiches zu, die Universitätsbibliothek der Bundeswehr Hamburg hingegen grundsätzliche jede „natürliche Person“? Im Fall etwa der Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg Frankfurt/M., der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe oder der Württembergischen Landesbibliothek wird man wohl behaupten können, dass sie über Bestände von überregionaler Bedeutung verfügen. Aber die Zulassung zur Benutzung ist von der Zugehörigkeit zur eigenen Region abhängig – Anträge auf Ausnahmen beiseitegelassen.
  2. Die Benutzungsregelungen sind in den östlichen Bundesländern durchweg liberaler. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (Ausnahme Brandenburg) ist im Prinzip jede Person ohne Jahresgebühr nutzungsberechtigt. Typisch ist das in der Benutzungsordnung zum Ausdruck gebrachte klare Selbstverständnis etwa der Fachhochschule Erfurt: „Die Hochschulbibliothek ist eine öffentliche wissenschaftliche Bibliothek.“ Im Widerspruch zum liberalen Selbstbild machen die Bibliotheken im Südwesten besonders häufig geografische Einschränkungen und erheben Jahresgebühren.
  3. Die regionalen Beschränkungen des Benutzerkreises stammen aus einer Zeit, als noch der Bibliotheksbote zu den säumigen Entleihern nach Hause geschickt wurde, um Bücher und Mahngebühren einzutreiben. Ihm konnte man keine großen Entfernungen zumuten. Heute dürfte keine Bibliothek mit säumigen Benutzern der eigenen Stadt und denen eines 500 km entfernten Ortes signifikant andere Schwierigkeiten haben.
  4. Mir erscheint es zweifelhaft, ob es mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) vereinbar wäre, wenn für die externe Benutzung von Hochschulbibliotheken zu hohe Hürden aufgebaut werden. Dies scheint mir im Augenblick nicht der Fall zu sein. Aber das Prinzip der Hochschulautonomie verleitet zu Priorisierungen, wie in der Corona-Krise mancherorts zu beobachten ist. Außerdem erscheint es mir zweifelhaft, ob – auch in dem besseren Fall – eine Beschränkung des Benutzerkreises auf Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar ist.
  5. Das größere Problem sind die Zugangsschranken für Nicht-Hochschulangehörige bei elektronischen Publikationen, die an dieser Stelle nicht untersucht wurden. Wer nicht dazugehört, kommt an den ständig größer werdenden Teil des Bibliotheksbestandes nur nach einem Hürdenlauf oder manchmal gar nicht heran. Je mehr Anteile der Erwerbungsetats für digitale Medien ausgegeben werden – 2019 wurden von wissenschaftlichen Bibliotheken rund 59 % der Erwerbungsausgaben (205 Mio. €) dafür aufgewendet –, desto drängender stellt sich die Frage der Teilhabe von Nicht-Hochschulangehörigen.

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (16. November 2020). Wie öffentlich sind wissenschaftliche Bibliotheken? Teil 2: Wo kostet es was? Aus der Forschungs­bibliothek Krekelborn. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/lyrx


Michael Knoche

Michael Knoche war von 1991 bis 2016 Direktor der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar. Zu den Buchveröffentlichungen gehört: Die Idee der Bibliothek und ihre Zukunft (Göttingen: Wallstein 2018). Persönliche Website: https://www.knoche-weimar.de/

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