Leser zweiter Klasse? Aus dem Offenen Brief an die Abgeordneten des Bundestages zum Thema E-Books in Öffentlichen Bibliotheken

Durch Corona wird der sukzessive Wandel der Medienwelt sowie die Bedeutung digitaler Teilhabe wie unter einem Brennglas unmittelbar deutlich. Immer mehr Bücher werden heute als E-Book digital veröffentlicht und gelesen. Der digitale Zugang ist derzeit oft die einzige Möglichkeit für Bürger*innen, an Bücher, Informationen und Medien heranzukommen. Bibliotheken müssen auch mit digitalen Angeboten ihrer Aufgabe nachkommen und ihre Nutzer*innen in geeigneter Weise versorgen. Doch wer derzeit in Öffentlichen Bibliotheken die aktuellen Titel der Bestsellerlisten als E-Book ausleihen will, bleibt häufig erfolglos.
Das Beispiel der „Spiegel“-Bestsellerliste für Sachbücher zeigt dies: Derzeit verweigern die Verlage den Bibliotheken 70% der E-Book-Titel der Spiegel-Bestsellerliste (Belletristik und Sachbücher). Lizenzen für die Ausleihe werden häufig erst nach monatelanger Wartezeit, oftmals auch gar nicht eingeräumt. Vor vielen Jahren hat die deutsche Politik ihren Bürger*innen den freien Zugang zu gedruckten Büchern durch ein Verleihrecht für Bücher in Bibliotheken gesichert. Aber dieses Recht gilt nicht für E-Books. Obwohl die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs den Bibliotheken das Recht zur Ausleihe von E-Books nach denselben Regelungen wie für gedruckte Bücher zugesteht, legt die derzeitige Bundesregierung dem Bundestag eine Novellierung des Urheberrechts zur Beratung vor, die erneut keine Rechtsgrundlage für die Ausleihe von E-Books schafft, und das trotz jahrelanger Diskussion und Zusagen.
Das öffnet dem Ausschlussverhalten der Verlage gegenüber den Öffentlichen Bibliotheken weiter Tür und Tor. Die Verlage brechen zunehmend die seit Jahrzehnten für beide Seiten bewährten Spielregeln zur Ausleihe von Büchern. Wer den Bibliotheken 70% der digitalen Neuerscheinungen aus der Spiegel-Bestsellerliste für die Ausleihe verweigert, trocknet systematisch die öffentliche Infrastruktur zur Teilhabe an Wissen und Information aus. Dabei haben die Bibliotheken seit mehr als zehn Jahren demonstriert, wie die Ausleihe der E-Books nach den gleichen Regeln wie für die gedruckten Werke durchgeführt wird: Jedes E-Book wird zeitgleich und befristet nur so oft verliehen, wie Lizenzen dafür erworben wurden (one copy, one loan). Autor*innen und Verleger*innen sollen dafür über eine gut ausgestattete Bibliothekstantieme angemessen vergütet werden.
Entgegen der oftmals von Verlegerseite vertretenen Auffassung wird der Verkauf von E-Books durch E-Lending nicht eingeschränkt – im Gegenteil: Der E-Book-Kauf wird sogar angereizt. Dies belegt auch die vom Börsenverein in Auftrag gegebene GfK-Studie zur Onleihe (Studie zur Onleihe 2019: Wer leiht was in Bibliotheken und insbesondere online? Ein 360°-Blick auf die Onleihe): Deutlich mehr als die Hälfte der Befragten kaufen, seit sie die „Onleihe“ nutzen, genauso oft oder sogar mehr gedruckte Bücher oder E-Books (55% bei gedruckten Büchern, 53% bei E-Books). Darüber hinaus kaufen 18% der „Onleihe“-Nutzer*innen sogar noch mehr E-Books, seitdem sie diese nutzen.
Bibliotheksnutzer*innen gehören zu den aktivsten Käufer*innen am Buchmarkt – sowohl bei gedruckten Büchern als auch bei E-Books. Die Ausleihe von E-Books ermöglicht Bürger*innen den Zugang zu aktueller Literatur, die sich den Kauf von Literatur nicht leisten können. Der Buchhandel wird dabei ebenso wenig beschädigt wie bei der Ausleihe gedruckter Bücher.
Die Erstunterzeichner*innen des Offenen Briefes vom Januar 2021:
Prof. Dr. Andreas Degkwitz, Bundesvorstandsvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv)
Marion Mattekat, Bundesvorstandsmitglied des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv)
Elisabeth Sträter, Bundesvorstandsmitglied des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv)
Petra Büning, Bundesvorstandsmitglied des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv)
Petra Hätscher, Bundesvorstandsmitglied des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv)
Dr. Jochen Johannsen, Bundesvorstandsmitglied des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv)
Frank Scholze, Bundesvorstandsmitglied des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv)
Barbara Schleihagen, Bundesgeschäftsführerin, Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)
Volker Heller, Generaldirektor der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin

Dr. h.c. (NUACA) Barbara Schneider-Kempf, Generaldirektorin, Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
André Schmitz, Staatssekretär a.D. und Vorsitzender der „Freunde der Staatsbibliothek e.V.“
Prof. Dr. Thomas Bürger, Generaldirektor a.D., Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek Dresden
Dr. Michael Knoche, Direktor a. D., Herzogin Anna Amalia Bibliothek – Klassik Stiftung Weimar
Dr. Sabine Homilius, Leiterin, Stadtbücherei Frankfurt am Main
Dr. Jan-Pieter Barbian, Direktor, Stadtbibliothek Duisburg
Frauke Untiedt, Bibliotheksdirektorin, Bücherhallen Hamburg
Barbara Lison, Direktorin, Stadtbibliothek Bremen und nominierte IFLA-Präsidentin
Dr. Carola Schelle-Wolff, Direktorin, Stadtbibliothek Hannover
Meheddiz Gürle, Direktor, Stadtbücherei Bochum
Anja Flicker, Direktorin, Stadtbibliothek Essen
Oke Simons, Direktor, Büchereizentrale Schleswig-Holstein
Silke Niermann, Geschäftsführerin, Stadtbibliothek Gütersloh GmbH
Dr. Arne Ackermann, Direktor, Münchner Stadtbibliothek
Cordula Gladrow, Direktorin, Stadtbibliothek Wuppertal
Danilo Vetter, Fachbereichsleitung, Stadtbibliothek Berlin-Pankow
Marion Überschaer, Leiterin, Stadtbibliothek Göttingen
Johannes Borbach-Jaene, Direktor, Stadt- und Landesbibliothek Dortmund
Susanne Metz, Amtsleiterin, Leipziger Städtische Bibliotheken
Frank Wiederhold, Bibliotheksleiter, Stadtbibliothek Siegen
Brigitte Behrendt, Leiterin, Stadtbibliothek Mönchengladbach
Ingrid von der Weppen, Leiterin, Stadtbibliothek Herne
Dr. Eberhard Kusber, Direktor, Stadt- und Regionalbibliothek Erfurt
Dr. Norbert Kamp, Institutsleiter, Stadtbüchereien, Landeshauptstadt Düsseldorf
Dr. Andreas Teichert, Amt für Kultur und Weiterbildung, Stadtbücherei Kiel
Martina Dannert, Bibliotheksleitung, Stadtbibliothek Osnabrück
Katinka Emminger, Direktorin, Stadtbücherei Stuttgart
Weitere Infos und Möglichkeit zum Mitunterzeichnen des Briefes über den Deutschen Bibliotheksverband
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) hat auf den Offenen Brief von 14 Verbänden des Netzwerks Autorenrechte an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vom 26.01.2021 reagiert und seine Position noch einmal präzisiert: https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2021_01_28_dbv_Stellungnahme_Antworten_auf_Offenen_Brief_einiger_Autorenverb%C3%A4nde_final.pdf