Perthes stiftet den Börsenverein der deutschen Buchhändler zu einer Bücherverbrennung an
Auf der Cantate-Versammlung des Börsenvereins 1827 in Leipzig stellte der Buchhändler Friedrich Perthes einen Antrag im Namen der Sittlichkeit. Er hielt ein Exemplar von Christian Althings Hinterlassenen Schriften (Schleiz 1827) in die Höhe und rief aus, er sei nicht gesonnen, die ihm unverlangt zugesandten Bücher auch noch an den Verleger zurückzugeben. Vielmehr wünsche er, dass „damit ein warnendes Beispiel gegeben und von der Verbreitung so ruchloser Waare abgeschreckt werde.“
Das Protokoll der Hauptversammlung des Börsenvereins am 13. Mai 1827 berichtet weiter, dass sich der mit seinem Verlagsartikel angegriffene Ernst Klein rechtfertigen wollte, aber bei der allgemeinen Empörung nicht zu Wort kam. So beschlossen die 290 Mitglieder im Sinne von Perthes, die Exemplare am nächsten Morgen im Börsenlokal öffentlich zu vernichten. „Die Verbrennung ist auch am folgenden Morgen wirklich erfolgt,“1 heißt es abschließend.
Perthes war einer der markantesten Vertreter des deutschen Buchhandels in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. In seiner berühmten Schrift Der deutsche Buchhandel als Bedingung des Daseins einer deutschen Literatur (1816) hat er sich für literarischen Rechtsschutz eingesetzt, nicht aber für Pressfreiheit.2 Perthes galt als der erste reine Sortimentsbuchhändler, siedelte aber 1822 nach Gotha über, um sich dort als Verleger für Bücher über Geschichte und protestantische Theologie zu betätigen, ohne das Sortiment in Hamburg aufzugeben. Er stand der Erweckungsbewegung nahe.
Der angegriffene Kollege war der Leipziger Ernst Klein mit seinem Kunst- und Commissions-Comptoir am Grimmaischen Thore, der in erster Linie ebenfalls historische Werke oder etwa ein lateinisches Lexikon verlegte. Im selben Jahr wie der inkriminierte Text erschien bei ihm auch eine Ausgabe von Schriften Jean Pauls.
Die Titelfassung Althings hinterlassene Schriften ist ironisch zu lesen, denn der wirkliche Verfasser Christian August Fischer (1771-1829) war quicklebendig. Er war Reisender, Übersetzer, Schriftsteller und Professor in Würzburg. Sein schon vor Jahren aufgegebenes Pseudonym Althing galt als Markenname für amouröse Geschichten, in denen als Gipfel der Frivolität, ohne dass sich der Autor in Details verlöre, eine Dame ihre Gewänder fallen lässt und ein Herr „in ihren glühenden Schoß“ sinkt. Man kann sicher davon ausgehen, dass Fischer nicht der Autor von Althings hinterlassene Schriften war. Vielleicht war es der Verleger Ernst Klein selber oder ein von ihm beauftragter Schreiber.
Die feierliche Bücherverbrennung war in früheren Jahrhunderten eine von der Obrigkeit verhängte Maßnahme gegen missliebige Schriften und ihre Autoren. Das archaische Ritual wurde im 19. Jahrhundert von den Behörden nicht mehr angewandt. Verbotene Bücher wurden eher eingestampft als verbrannt. Einzelne Parteien oder Gruppen jedoch übten die alte Praxis nach eigenem Recht weiter aus: 1817 etwa verbrannten Studenten beim Wartburgfest die als unpatriotisch geltenden Schriften Kotzebues.
Zehn Jahre später lässt sich nun der Börsenverein – vielleicht aus Ergebenheit gegenüber dem verehrten Zunftgenossen Perthes – ebenfalls zu diesem spektakulären Akt hinreißen. Aber es war nicht nur sittliche Entrüstung, die hier Regie führte. Die Mitglieder des Börsenvereins hegten generell Groll gegenüber ihren Leipziger Kollegen, weil diese sich zunächst nicht an dem Gemeinschaftsprojekt beteiligen wollten. Die Leipziger schlossen sich 1833 sogar zu einem eigenen Verein zusammen. Perthes wurde von Klein in zwei Verfahren verklagt, erfolglos.3
In der Göttinger Zeitschrift Themis – Zeitschrift für Doctrin und Praxis des römischen Rechts kommentiert der Herausgeber Cristian Friederich Elvers das Ereignis. Dem Vernehmen nach habe die Königl. Sächsische Bücher-Commission „wegen dieses den Deutschen Buchhandel so sehr ehrenden Beschlusses ihren Beifall zu erkennen gegeben“, der Jurist frage sich aber doch, mit welchem Recht die versammelten Buchhändler dergleichen gegen einen Kollegen beschließen könnten. Zur endgültigen Lösung der Rechtsunsicherheit empfahl er, „dass den General-Versammlungen der Deutschen Buchhändler in Leipzig von den einzelnen Deutschen Bundesregierungen die nöthige Autorisation“ verschafft werde.4
Der Börsenverein als staatlich anerkanntes Zensurorgan? Soweit ist es nicht gekommen, obwohl viele seiner Mitglieder, allen voran Friedrich Perthes, den demokratischen Bewegungen distanziert gegenüberstanden. Erst einige Jahre später beim Gutenbergfest 1840 wird die Pressfreiheit zum überall vernehmbaren Kampfruf der Buchhändler. Die seit 1819 auf der Grundlage der Karlsbader Beschlüsse praktizierte Zensur hatte allen das Geschäft zunehmend erschwert.
- Friedrich Frommann: Geschichte des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 1875, S. 12. [↩]
- Reinhard Wittmann: Geschichte des deutschen Buchhandels. 1991, S. 217. [↩]
- Clemens Theodor Perthes: Friedrich Perthes Leben nach dessen schriftlichen und mündlichen Mitteilungen. 3. Bd. 8. Aufl. Gotha 1896, S. 476. [↩]
- Bd 1 (1828) S. 288-291. [↩]
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Michael Knoche (19. April 2021). Perthes stiftet den Börsenverein der deutschen Buchhändler zu einer Bücherverbrennung an. Aus der Forschungsbibliothek Krekelborn. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lysi
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