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Verlage werden Datenkraken – Datentracking in der Wissenschaft

Wer Artikel in der Zeitschrift Nature aufruft, wird von mehr als 70 Instrumenten nachverfolgt. Dies ist nur eine von vielen alarmierenden Informationen, die dem neuen Informationspapier zum Datentracking in der Wissenschaft vom 20.5.2021 zu entnehmen sind. Herausgeber ist der Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Es ist ungewöhnlich, dass die DFG oder einer ihrer Ausschüsse überhaupt ein „Informationspapier“ veröffentlichen. Viel eher verantworten sie „Positions“- oder „Impuls“papiere zu Fragen, die in der Wissenschaft bereits diskutiert werden. Ein Informationspapier signalisiert, dass aus Sicht der DFG ein allgemeines Bewusstsein für die Problematik noch fehlt und ein Nachholbedarf an Kenntnissen zum Themenfeld besteht. Das Papier beschreibt, wie aus Wissenschaftsverlagen Unternehmen zur Analyse von Daten werden. Es benennt die Typen der Datengewinnung und weist auf die Konsequenzen für die Wissenschaft hin.

Werbebotschaft Elsevier auf der Buchmesse 2019

Der weltweit größte Wissenschaftsverlag erklärt sein Selbstverständnis auf der Website mit den Worten: „Elsevier ist ein globales Unternehmen für Informationsanalysen, das Institutionen und Fachleute dabei unterstützt, Leistungen im Gesundheitswesen und in der Wissenschaft zum Wohle der Menschheit zu verbessern.“ Nicht mehr „Content“, sondern „Data“ sind das neue Paradigma.

So können Wissenschaftler beispielsweise aufgrund persönlicher Profile gezielt Vorschläge für die Rezeption und Hinweise auf Forschungsergebnisse aus ihrem Gebiet erhalten. Aber nicht nur die einzelnen Forscher, sondern auch Berufungskommissionen, Universitätsverwaltungen oder Regierungen können diese Daten bekommen. In die Profile gehen nicht nur wie früher Angaben darüber ein, wie oft ein Autor zitiert wurde. Auch seine Präsenz auf Twitter einschließlich der Follower und Likes und viele weitere im Netz vollzogenen Aktivitäten werden dokumentiert, vor allem aber sein eigenes Informationsverhalten auf den einschlägigen Plattformen.

Das kann so weit gehen, dass im Vorfeld einer Operation in einem Krankenhaus aufgezeigt wird, welche wissenschaftlichen Publikationen von Medizinern in diesem Fall üblicherweise konsultiert werden. Problematisch wird es dann, wenn dem einzelnen Arzt – angenommen, dass der Eingriff nicht erfolgreich war – nachgewiesen wird, dass er diese Hinweise ignoriert hat. Dann könnten sich auch Justizbehörden und Versicherungen für sein Rechercheverhalten interessieren.   

Es wäre ein Fehlschluss, den Rückzug der Großverlage aus dem „Content“ als Sieg der Open-Access-Bewegung zu deuten. Es ist keineswegs so, dass sich Elsevier und andere nun geschlagen auf eine kleine Nische zurückzögen, in der sie noch kleines Geld mit Zugriffs- und Nutzungsdaten verdienten. Zum einen nutzen die Verlage zum Ausbau der eigenen Dienstleistungen. Denn die fünf größten Verlage der Welt haben immer noch ein genügend großes Angebot an „Content“: Sie kontrollieren mehr als die Hälfte des Marktes für wissenschaftliche Publikationen. Zum anderen entwickeln sie Informationen über wissenschaftliche Entwicklungen und ihre Akteure, die sich für den Verkauf eignen.  

Die Firma Plum Analytics gehört seit 2017 zum Elsevier-Konzern

Die Autoren des DFG-Papiers befürchten, Verlage würden für die Steuerung von Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen künftig unersetzbar werden und sehen das Risiko, dass „letztlich nicht mehr die öffentliche Hand, sondern zunehmend private Unternehmen über das Wissen über Forschungsinhalte und -tendenzen, ihre Institutionen und Akteure verfügen.“ Weiter heißt es:

„Im Einzelnen kann unreguliertes bzw. unerkanntes Datentracking

  • eine Verletzung der Wissenschaftsfreiheit und der Freiheit von Forschung und Lehre bedeuten;
  • eine Verletzung des Rechts auf den Schutz der eigenen Daten darstellen;
  • eine potenzielle Gefährdung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern darstellen, da die Daten auch ausländischen Regierungen und autoritären Regimes zugänglich werden können;
  • einen Eingriff ins Wettbewerbsrecht darstellen, da neue Teilnehmer kaum eine Chance auf einen Markteintritt haben;
  • eine Wertminderung öffentlicher Forschungsinvestitionen begünstigen, da im Rahmen von Wirtschaftsspionage wissenschaftliche Aktivitätsdaten von kommerziellen Forschungskonkurrenten erhoben oder ihnen gegen Bezahlung zugänglich gemacht wer-den können.“

In einem eigenen Kapitel werden die Haupttypen der Datengewinnung beschrieben:

  1. Third Party Data durch Microtargeting (z.B. Tracker von Google oder Facebook, BlueKai und KruxDigital, Browser-Fingerprinting-Tools wie Double Click oder datenaggregierende Audience Tools von Adobe, Neustar, Oracle, AddThis usw)
  2. Bidstream Data und Port Scanning (das im Hintergrund ablaufende Erheben von Daten über Ort, Geräte und genutzte Daten)
  3. Verlagstrojaner (werden Bibliotheken im Zusammenhang mit Rabatten für andere Leistungen angeboten und dienen der Skalierung der Wissenschaftsnachverfolgung)

Die Autoren des DFG-Papiers verschließen sich nicht grundsätzlich der Erhebung von Daten über die Wissenschaft und über wissenschaftliche Aktivitäten. Sie kann sinnvoll sein, „sofern sie transparenten und klaren Vorgaben folgt, Risiken für einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler minimiert werden sowie eine Nutzung solcher Daten durch, wenn nicht eine Hoheit über solche Daten bei wissenschaftlichen Organisationen gewährleistet werden kann.“

Thomas Thiel deutet in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung das Papier auch als Mahnung des DFG-Gremiums an die Verhandlungsführer der DEAL-Verträge: „Der Zusammenschluss von siebenhundert Bibliotheken unter der Federführung der Hochschulrektorenkonferenz hat dem Großverlag Wiley vergangenes Jahr in einem mit knapp achtzig Millionen Euro dotierten Vertrag weitreichenden Zugriff auf die persönlichen Daten von Forschern erlaubt. Wenn Wissenschaft, wie beim ‚Deal‘-Vertrag, mit gesammelter Verhandlungsmacht auftritt, muss sie den Ausverkauf ihrer Freiheit verhindern.“

Es wäre schön, wenn das Informationspapier der DFG, das seinen Namen verdient und die Problematik ohne Polemik und Untergangsszenarien gut beschreibt, tatsächlich auch von den DEAL-Verhandlungsführern aus den Bibliotheken ernst genommen würde. Sonst bekommen wir in der Wissenschaft Verhältnisse, wie wir sie im Alltag in China schon erleben: die bedingungslose Überwachung des Verhaltens.

Wer sich persönlich positionieren möchte, kann die Petition „Stop tracking science!“ unterzeichnen. Die Initiative geht auf die ZB Med zurück, auch ein Hoffnungszeichen.



OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (7. Juni 2021). Verlage werden Datenkraken – Datentracking in der Wissenschaft. Aus der Forschungs­bibliothek Krekelborn. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/lysp


Michael Knoche

Michael Knoche war von 1991 bis 2016 Direktor der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar. Zu den Buchveröffentlichungen gehört: Die Idee der Bibliothek und ihre Zukunft (Göttingen: Wallstein 2018). Persönliche Website: https://www.knoche-weimar.de/

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