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Der rote Punkt – Bibliothekszensur in der DDR

(Aus der Serie: Auf schwankender Bibliotheksleiter, 7)

Der Autor auf einer Leiter im Rokokosaal der Herzogin Anna Amalia Bibliothek

Bibliothekszensur war ein Thema, das in der DDR offiziell gar nicht existierte, über das ich aber in den frühen neunziger Jahren in Weimar sehr viel zu hören bekam. Ich fand, man müsse sich damit in einer Veranstaltung, Tagung oder Ausstellung öffentlich auseinandersetzen, um zu signalisieren, dass die Bibliothekare die praktizierten Kontrollmechanismen nicht schönreden wollten und die Herzogin Anna Amalia Bibliothek jetzt ein anderes Selbstverständnis pflege. Ich wusste aber lange Zeit nicht, wie ich den Prozess anstoßen könnte, ohne als Besserwessi aufzutreten.

Da erreichte uns im Frühjahr 1993 das Angebot, Buchobjekte des amerikanisch-deutschen Künstlers Werner Pfeiffer zum Thema Zensur auszustellen. Seine Arbeiten – Bücher mit dicken Seilen umwunden, Nägeln traktiert oder Haken umklammert – thematisierten keine bestimmten Zensurfälle, sondern standen für die Freiheit des Wortes im Allgemeinen. Sie schienen mir wie eine Steilvorlage zu sein, um in einem zweiten Ausstellungsteil eine Fallstudie über die Benutzungseinschränkungen der eigenen Bibliothek anzuschließen. Für diese Idee engagierten sich vor allem die Mitarbeiter Andreas Schirmer und Roland Bärwinkel. Bärwinkel, der seit den achtziger Jahren als Bibliothekar im Hause tätig und zugleich Personalratsvorsitzender war, wählte die Exponate aus, sichtete die spärlichen schriftlichen Unterlagen, interviewte Kollegen und verfasste für das Begleitheft zur Ausstellung einen grundlegenden Aufsatz. Vor allem ihm ist es zu verdanken, dass eine kritische Reflexion der Rolle der ehemaligen Thüringischen Landesbibliothek und späteren Zentralbibliothek der deutschen Klassik in Gang kam.

In der Abteilungsleiterbesprechung, die regelmäßig in meinem Dienstzimmer stattfand, wurden durchaus Bedenken gegen das Projekt geäußert: Befördert man nicht Streit und Unfrieden in der Belegschaft? Stehen womöglich die falschen Kollegen am Pranger, die vielleicht sogar ein persönliches Risiko in Kauf genommen haben, um die strengen Vorgaben der Direktion in der Praxis abzumildern? Ist es sinnvoll, sich angesichts der Fülle neuer Aufgaben mit einem erledigten Thema der Vergangenheit zu beschäftigen? Die Mehrheit der fünf Abteilungsleiter sprach sich aber für die Ausstellung aus. Wie uns zunächst gar nicht bewusst war, hatte es bislang noch in keiner Bibliothek der östlichen Bundesländer eine öffentliche Erörterung der eigenen Zensurpraxis gegeben.

In der Zentralbibliothek der deutschen Klassik, Weimar, war das westdeutsche “Kursbuch” von Hans Magnus Enzensberger zwar regelmäßig erworben, aber in vielen seiner Ausgaben “IG” gestellt worden, d.h. mit einem (nunmehr verblassten) roten Punkt versehen und nur im “Internen Gebrauch” zu benutzen.

Nach eigenem Selbstverständnis kannte die sozialistische Gesellschaft kein „Zensurproblem“. Es gab nur eine „verantwortungsbewusste, parteiliche, differenzierte, d. h. individuellen und gesellschaftlichen Bedürfnissen Rechnung tragende Erwerbungs- und Ausleihpolitik.“1 In der Praxis der Bibliotheksarbeit musste man aber etwas deutlicher werden. Als ich 1991 mein Amt antrat, galt noch die Benutzungsordnung der Zentralbibliothek der deutschen Klassik, der Vorgängereinrichtung der Herzogin Anna Amalia Bibliothek, vom 1.1.1970. Sie enthielt folgende Bestimmung:

„Literatur, deren Inhalt gegen das Gesetz zum Schutz des Friedens und gegen Artikel 6 der Verfassung der DDR verstößt oder den Auffassungen der sozialistischen Moral widerspricht, wird nur zur Verfügung gestellt, wenn die Notwendigkeit der Benutzung für einen wissenschaftlichen Zweck nachgewiesen und bestätigt wird. … Zur Wahrung der kulturell-erzieherischen Funktion der Zentralbibliothek der deutschen Klassik können die Mitarbeiter der Ausleihstelle von jugendlichen Lesern verlangen, dass sie ihre Aus­leih­wünsche besonders begründen.“

Zu DDR-Zeiten mussten sich gewöhnliche Bibliotheksbenutzer bei bestimmten Bestellungen also Fragen nach dem Grund ihres Interesses gefallen lassen. Die fraglichen Titel trugen den Stempel auf der Katalogkarte: „Nachweis des Benutzungszwecks erforderlich“. Oberhalb des Signaturschildchens auf dem Buchrücken wurden die meisten der bedenklichen Bücher bis zum Herbst 1989 mit einem roten Punkt gekennzeichnet. Zu ihnen gehörten z.B. einzelne Werke Friedrich Nietzsches, Essays von Heinrich Böll oder die im Westen verlegten Werke der DDR-Autoren Stefan Heym oder Günter Kunerts Buch der Lieder und Balladen, weil es einen Text von Wolf Biermann enthielt. Von Reiner Kunze wurden zwei Lyrikbändchen, die in DDR-Verlagen erschienen waren, nach seiner Ausreise in den Westen nachträglich geächtet. „Westliche Romanliteratur bedarf in je­dem Fall des Benutzungsnachwei­ses“, hieß es in einer internen Anweisung der Bibliothekslei­tung an die Leihstelle.2

„Westliche Romanliteratur bedarf in je­dem Fall des Benutzungsnachwei­ses.“

Es war kurios: Selbst wenn es nach vielen Mühen gelungen war, Westliteratur zu beschaffen, stand sie noch lange nicht allen Lesern ungehindert zur Verfügung. Nur wenn der Leser einen dienstlichen Auftrag vorweisen konnte oder in dienstlicher Funktion auftrat, konnte er die peinliche Befragung durch entsprechende Empfehlungsschreiben oder die Vorlage des Dienstausweises umgehen. In Weimar war der Kreis der „internen Benutzer“ allerdings großzügig definiert. Dazu gehörten sowohl die 450 Angestellten der Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur als auch Angehörige verwandter Insti­tutionen wie die der Weimarer Verlage.

Zwar hatte der für die Zensurpraxis verantwortliche Direktor Hans Henning 1990 von den Mitarbeitern am Runden Tisch das Misstrauen ausgesprochen bekommen und war in den Vorruhestand versetzt worden, aber andere Mitarbeiter, die mit der Auswahl der kritischen Literatur oder mit der Prüfung der Benutzungswünsche beauftragt waren, waren natürlich weiter im Amt. Mir ging es nicht darum, sie irgendwie bloßzustellen oder anzuklagen. Aber der ganze Betrieb hatte einem bibliotheksethischen Kerngebot zuwidergehandelt, dem zufolge der freie Zugang zu Informationen für alle sicherzustellen ist.

Begleitheft zur Ausstellung “Der rote Punkt” in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek 1993

So wurde am 6. Oktober 1993 im Eingangsbereich des Stadtschlosses, der für diesen Zweck nicht besonders geeignet war, aber andere Präsentationsflächen standen nicht zur Verfügung, die Doppelausstellung Der rote Punkt/Endangered species mit Dokumenten, Fotos und Büchern aus der Herzogin Anna Amalia Bibliothek und mit den Kunstwerken von Werner Pfeiffer eröffnet. Unter anderem haben wir ein Separata-Kabinett installiert, eine Art Giftkammer, in der die Bücher mit einem roten Punkt ausgestellt waren.

Das Medieninteresse war erstaunlich groß. Nicht nur die Lokalpresse berichtete über die kleine Ausstellung, sondern auch die Bild-Zeitung und die Neue Zürcher Zeitung. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung machte ihren Ausstellungsbericht am 26. November 1993 zum Aufmacher des Feuilletons. Es gab Anfragen anderer Bibliotheken, die Weimarer Ausstellung auszuleihen. Meine Antwort war stets: Jede ehemalige DDR-Bibliothek sollte ihre eigenen Erfahrungen ausstellen. (Ich habe aber von keiner vergleichbaren Initiative gehört.)


  1. Art. Zensur. In: Lexikon des Bibliothekswesens. 2. Aufl. Leipzig 1975, Sp. 1527. []
  2. Anweisung vom 1.11.1981 (Inkrafttreten). Handakten der Bibliotheksdirektion. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (30. Mai 2022). Der rote Punkt – Bibliothekszensur in der DDR. Aus der Forschungs­bibliothek Krekelborn. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/lyu1


Michael Knoche

Michael Knoche war von 1991 bis 2016 Direktor der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar. Zu den Buchveröffentlichungen gehört: Die Idee der Bibliothek und ihre Zukunft (Göttingen: Wallstein 2018). Persönliche Website: https://www.knoche-weimar.de/

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