Über das Ausspionieren von Nutzungsgewohnheiten durch Datentracking – Gespräch mit Petra Gehring (1)
Petra Gehring ist Professorin für Philosophie an der TU Darmstadt und befasst sich als Wissenschaftlerin wie auch in wissenschaftspolitischen Gremien und Körperschaften – u.a. als Direktorin des Zentrums verantwortungsbewusste Digitalisierung – mit Fragen des digitalen Wandels. Im ersten Teil des Gesprächs geht es um Wissenschaftlertracking, um den Systemwechsel in der Publikationskultur und die unglückliche neue Rolle der Bibliotheken. Besteht die Gefahr, dass Bibliotheken an Vertrauen verlieren, wenn sie nicht konsequent genug für die Belange der Wissenschaftler eintreten?
Die großen Wissenschaftsverlage entwickeln sich immer mehr zu Datenlieferanten für die Wissenschaft. Ihr neues Geschäftsfeld sind Analysen von Daten, die Wissenschaftler bei der Nutzung ihrer Dienste hinterlassen. Jeder Klick im Forschungsprozess wird registriert und ausgewertet. Sie haben vor einigen Monaten in Forschung und Lehre einen viel beachteten Beitrag über Datentracking publiziert1. Hat das Thema auch die gebührende Aufmerksamkeit in den wissenschaftspolitischen Beratungsgremien gefunden?
Der Rat für Informationsinfrastrukturen (RFII) hat schon 2016 in seinem ersten Papier Leistung aus Vielfalt über Forschungsdaten die Daten mitgedacht, die durch die digitale Prozessierung entstehen: Es geht hier nicht nur um Primärdaten und Metadaten und Blackboxing-Probleme, sondern auch um „Datenspuren“, die Wissenschaftler*innen im Forschungsprozess hinterlassen, so hieß es damals. Das Thema wurde auch im RFII-Positionspapier Herausforderung Datenqualität aufgegriffen, allerdings ohne das Wort Tracking zu benutzen. Dass der DFG-Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI) dann klar angesprochen hat2, dass Datentracking der Wissenschaftsfreiheit widersprechen und Forschende gefährden könne, kam für den Rat überraschend, hat ihn aber sehr bestärkt. Der RfII hat daraufhin das AWBI-Papier in seiner Publikation Nutzung und Verwertung von Daten im wissenschaftlichen Raum − Empfehlungen zur Ausgestaltung von Datendiensten an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft3 sofort aufgegriffen. Offensichtlich lag das Thema in der Luft.

Trotzdem fehlt der ganz große Aufschrei im Wissenschaftssystem.
Ich höre durchaus gedämpftes Aufschreien hinter vorgehaltener Hand. Wichtig wird sein, so jedenfalls meine persönliche Sicht, ich spreche hier nicht für den RfII oder in einer anderen meiner Rollen, dass das Thema in den bevorstehenden DEAL-Verhandlungen in aller Deutlichkeit zur Sprache kommt.
Ob die Verlage ihre Aktivitäten aber so einfach wieder einstellen werden?
Daten sind ein lukratives Geschäftsfeld für Großverlage geworden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es leicht ist, sie davon abzubringen. Ein Hauptproblem ist, dass es offenkundig Abnehmer für die durch Tracking entstehenden Auswertungen gibt. Die DEAL-Verhandlungen sind in dieser Hinsicht – nämlich in der Frage, welche neuen Wertschöpfungsketten durch Wissenschaftlerbeobachtung entstehen, aus meiner Sicht mit zu wenig Weitblick für die immensen Möglichkeiten einer ökonomischen Verwertung und Vermarktung von Publikationen und anderen „Forschungsprodukten“ geführt worden. Auch im Hinblick auf die informationelle Selbstbestimmung und das sogenannte geistige Eigentum, vielleicht sollte man auch sagen: das auf intakte Randbedingungen geistiger Arbeit angewiesene intellektuelle Vermögen der Produzenten – eben der einzelnen Forscherinnen und Forscher. Zu den Verhandlungsdelegationen der Wissenschaft sollten deshalb neben den Repräsentanten der großen Wissenschaftsorganisationen und Hochschulen auch Personen gehören, die die Arbeitssituation von Forschenden ganz konkret und alltäglich vor Augen haben.
Müsste die DEAL-Verhandlungsgruppe also mehr Kompetenz aufbauen?
Die institutionelle Metakinetik – um einen Ausdruck Hans Blumenbergs zu verfremden –, die mit der Digitalisierung verbunden ist, also die Veränderung von Rollen, Verantwortlichkeiten, Rechtsverhältnissen etc., wird von den Akteuren auf der Wissenschaftsseite noch zu wenig gesehen und durchdrungen. Die Bibliotheken sind hier möglicherweise mit der ihnen neu zugewachsenen Schlüsselrolle für das Gesamtsystem des wissenschaftlichen Publizierens strukturell in hohem Maße herausgefordert. Sie haben sich in Deutschland ja schon in den 2000er Jahren an die Spitze aller Bewegungen zur Digitalität gesetzt. Es geht ihnen nicht mehr nur um Literaturversorgung, sondern auch um radikal neue Lizenzmodelle, Forschungsdaten, Publikationsmonitoring und nun Medienproduktion/Publizieren. Vielleicht geschah dies aus einer elementaren Furcht heraus, dass mit dem Printbuch auch sie selber verschwinden könnten? Jedenfalls sind die Bibliotheken meines Erachtens in eine unglückliche Rolle geraten: Sie haben sich mehr Verantwortung aufgeladen, als ihnen eventuell bewusst war. Im Rahmen von DEAL tragen sie indessen nicht zuletzt Verantwortung für den Forschungsprozess selbst, und zwar für die Integrität des Schutzraums, den Individuen brauchen, um forschen zu können. Zugleich machen sie sich den Blick „von oben“, also denjenigen der Zuwendungsgeber zu eigen. Ich fürchte, ohne es zu merken, büßen die Bibliotheken ihren traditionellen Status als Anwälte der Forschenden ein. Überspitzt gesagt: sie werden Teil eines Monitoringsystems, das bundesweit das Inkasso organisiert. Dies könnte – neben der institutionellen Selbstüberforderung – langfristig auch auf einen Vertrauensverlust aufseiten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hinauslaufen.
Die Rolle der Bibliotheken hat sich nach Ihrer Beobachtung durch die DEAL-Verhandlungen also stark verändert?
Indem man sich auf eine andere Art von Bezahlung eingelassen hat, also auf die Verrechnung der Produktion von Publikationen mit Leserechten, die Publish-and-Read-Gebühr (PAR-fee), sind die Bibliotheken in die Rolle geraten, die Wissenschaftler in ein alternativloses Regime einzubinden und sie in einer Art Anschluss- und Benutzungszwang zu sehen – die Randbedingungen hierfür haben Bibliotheksexperten und die HRK gemeinsam akzeptiert. Die Mitglieder der HRK (also Hochschulen) und implizit die Hochschulbibliotheken werden allein durch die Tatsache der korporativen HRK-Mitgliedschaft gebunden, sich so zu verhalten. Aus meiner Sicht handelt es sich hier um ein neuartiges Konstrukt, das nie mit einzelnen Wissenschaftlern – die als „Mitglieder“ ihrer Einrichtungen ihrerseits jetzt gebunden sein sollen – rückgekoppelt wurde. Auch die Wissenschaftler werden aber plötzlich zu indirekten Vertragspartnern. In diesem neuen Governance-System sind die Bibliotheken eine Art Relaisstation. Sie übernehmen das Controlling.
Ich habe den Eindruck, dass die Bibliotheken auf die Monitoring-Rolle gar nicht vorbereitet sind.
Ich fürchte, so ist es. Auch die Vertragsverhandlungsrolle hatte ja nicht viel Vorlauf. Natürlich haben die Bibliotheksleitungen große Sorgen, wenn sie sehen, dass ihr Budget durch die oligopolistischen Akteure auf der Verlagsseite aus den Nähten platzt. Das treibt sie in nachvollziehbarer Weise an. Aber durchdringt man wirklich im Zuge solcher Verhandlungen die Implikationen eines Systemwechsels?

Was bedeutet der Systemwechsel für die Geisteswissenschaften, die Artikelgebühren (APC) bisher am wenigsten kannten?
Die sich abzeichnenden Neuerungen sind für viele Geisteswissenschaften schmerzhaft. Ein essenzieller Punkt: Personen, die nicht Mitglieder einer wissenschaftlichen Einrichtung sind, bleiben außen vor. Wenn man z.B. an der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt einen Leseausweis als Bürger*in hat, kommt man bis zu einem bestimmten Grad in den Genuss des Publikationsangebots. Jedoch eben nicht an alles. Und spätestens beim Publizieren wird der In-Out-Effekt dramatisch spürbar. Die Kosten verrechnet zu bekommen, also APC zahlen zu können, setzt voraus, Angehörige*r einer wissenschaftlichen Einrichtung zu sein. In der Vergangenheit war es durchaus nicht untypisch, dass Forschende in den Geisteswissenschaften auch zwischen verschiedenen Karrierestationen und institutionellen Anbindungen – gewissermaßen „freischwebend“ – Zeitschriftenbeiträge veröffentlichen konnten. Das wäre künftig nicht mehr ohne weiteres möglich. Die Bibliotheken exekutieren dieses selektive Regime.
Sie empfehlen verschiedentlich, die DEAL-Verträge genau zu lesen. Was kann man denn darin erfahren?
Im DEAL-Vertrag mit Springer gibt es z. B. ausführliche Kautelen, die eventuelle Vertragsverletzungen aufseiten der Bibliotheken hinsichtlich der Zulassung von Nutzern etc. behandeln. Aus der heutigen Sicht der Dinge – inzwischen ist uns das Tracking-Problem bewusst – kann man diese Paragrafen als Rechtfertigung der Überwachungstechnologie für die Nutzungsgewohnheiten lesen. Es fällt einem nachträglich wie Schuppen von den Augen, warum der Text so überladen ist mit möglichen Facetten der Vertragsverletzung.
Die Alternative zu den DEAL-Verträgen ist konsequentes Open Science.
Open Science halte ich für kein einfaches Thema. Wo und inwiefern hatten wir früher Closed Science? Ganz klar ist mir das nicht. „Open“ suggeriert doch eher wohl: Parieren wir die Preistreiberei mittels Entwertung des knappen Gutes. Wissenschaft zum Nulltarif. In diesem Sinne ist es für einen Systemwechsel zu einem Mantra geworden. Wenn ich „Open Science“ höre oder lese, fehlt mir jedoch die Zielvorstellung, worauf alles hinauslaufen soll. Will man Open Science auch um den Preis teurer Arrangements mit einem Oligopol? Ich sehe – außer Begrenzung steigender Lizenzkosten – auch keine Zielvorstellung bei den DEAL-Verhandlungen. Man hört immer, es solle sich um eine Art Zwischenphase handeln, aber wohin sie führt und was sie beenden wird, ist mir unklar. Die Idee scheint zu sein, am Anfang gewisse Kosten in Kauf zu nehmen, damit am Ende eine nicht näher beschriebene Transformation von selber passiert. Öffnen die Großverlage aber irgendwann freiwillig alle ihre Journale? Verstehen würde ich, wenn man offen sagte: Eigentlich wollen wir den wissenschaftlichen Output des öffentlich finanzierten Wissenschaftssystems zu hundert Prozent unter staatlichen Rahmenbedingungen öffentlich zugänglich machen. Wenn das der Plan wäre, sollte man es aber offen sagen. Und dann muss man fragen dürfen, ob Forschung unter diesen Bedingungen noch über „freie“ Publikationsmöglichkeiten verfügt.
Aber Publizieren wie früher – das geht doch nicht mehr.
Warum eigentlich nicht? Ich meine nicht technisch gesehen, sondern unter dem Gesichtspunkt einer Sicherung von Pluralität durch eine Vielfalt an Kulturen und Märkten? Die trügerische Hoffnung ist: Digitalisierung bewirkt, dass Wissen ohne Problem von Kopf A zu Kopf B wandert. Auch digitales Wissen bedarf aber ausbalancierter Vermittlungsleistungen. Das Netz ist kein Stecker, der Gehirne miteinander verbindet. Im Bereich der Open Education Resources rechtfertigt man OA mit dem Ziel, westliches Bildungsgut den ärmsten der armen Länder zugänglich zu machen. Abgesehen davon, dass diese Idee auch als spät-, neo- oder postkolonialistisch zu diskutieren wäre – „Dialog“ sieht anders aus –, finde ich die Annahme blauäugig, dass man sich rund um den Globus über unsere Angebots-getriebenen Programme, gleich immer mal „alles“ offen zu stellen, freuen wird. An Weiterverwertung interessierte Konzerne finden das vermutlich gut. Aber Zivilgesellschaften? Wurden sie gefragt?
Fortsetzung folgt.
- https://www.forschung-und-lehre.de/politik/das-schicksal-von-open-science-steht-auf-dem-spiel-3902 [↩]
- https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/programme/lis/datentracking_papier_de.pdf [↩]
- https://rfii.de/de/dokumente/ [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (25. April 2022). Über das Ausspionieren von Nutzungsgewohnheiten durch Datentracking – Gespräch mit Petra Gehring (1). Aus der Forschungsbibliothek Krekelborn. Abgerufen am 22. April 2025 von https://doi.org/10.58079/lytw
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