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Goethes Weimarer Bibliotheksreform (3): Kein Privatspaß mehr für die Bibliothekare

Goethe wusste, dass er die Bibliotheksreform nicht ohne die tätige Mitwirkung des Personals durchführen konnte und versuchte, die fünf Bediensteten der Bibliothek in jeder Weise zu motivieren, aber auch zu kontrollieren. Um einen besseren Überblick zu gewinnen, forderte er sie auf, ihre Geschäfte Tag für Tag in einem „Dienstdiarium“ zu protokol­lieren, so wie er selber für sich Tagebuch geführt hat. Der Zweck der Anordnung wird auf dem Vorblatt der dafür vorgesehenen Kladde näher erläutert:

„Da man es für nöthig erachtet, das was bey fürstl. Bibliothek geschieht künftig besser zu übersehen, so hat man beschlossen, ein Diarium einzuführen, zu welchem Entzweck gegenwärtiges Buch bestimmt ist. Die in den Columnen rubricirte Personen haben jedes Mal, ehe sie von der Bibliothek gehen, aufzuzeichnen, womit sie sich des Tages beschäftigt. Sollte ein oder der andere dieses unterlassen, so erhält der Registrator Vulpius hiermit den Auftrag die fehlenden Notizen nachzubringen, wie man von demselben die Vollständigkeit gedachter Tabellen fordern wird. Weimar, den 15. April 1799.“

Großherzogliche Bibliothek Weimar, Stich von A. Glaeser etwa 1825. Klassik Stiftung Weimar

In dieses Diarium, das noch heute in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek verwahrt wird (Digitalisat), trug der Bibliothekar und Rat Christoph Ferdinand Spilker am 22. April 1799 brav ein:

„Ht. Bücher aufgeschrieben u. an Ort u. Stelle gebracht“. Zwei Tage später: „war Bibliotheks-Tag, an dem zugleich einige Nebengeschäfte abgethan wurden.“

Ernst August Schmidt, Secretarius: „Ist in der Arbeit mit den Revolutionsschriften u. in Verfertigung der Zettel darüber fortgefahren.“ Zwei Tage später: „Die vorige Arbeit fortgesetzt“.

Christian August Vulpius, Secretarius: „Zettel über noch nicht einrangierte Bücher, u. unter Anleitung des Hrn. Raths Zahlen in einzurangierende Bücher geschrieben“ Zwei Tage später: „Nebst dem Hauptgeschäft des heutigen Tages, der Führung des Buches, üb. die ausgeliehenen Bücher, habe ich einige Zettel über noch nicht eingetragene Bücher gemacht“.

Der Schreiber Johann Christian Rudolph: „Habe paginirt“ Zwei Tage später: „Ebenso“.

Der Diener Dornberger: „Hat Bücher zum Einstellen aufgetragen u. geschrieben“ Zwei Tage später: „Bücher geholt u. die eingebrachten an ihren Ort gestellt“.

Diarium über die beÿ fürstlicher Bibliothek gangbaren Geschäfte 1799/1801

Das Gleichmaß dieser Tätigkeiten war jedoch so groß, dass die folgenden Tage mit der Bemerkung „Desgl.“ oder „ebenso“ versehen wurden.

Später erhielten mehrere Tage, ja ganze Wochen eine Klammer mit „Desgl.“ oder zur Abwechslung einmal mit „Dito“ – ein kleines Stück aus Absurdistan, aber vielleicht auch ein Zeichen subtilen Protests der Bibliothekare gegen das Umerziehungsprogramm der Oberaufsicht.

Nach Goethes Einschätzung war ein Bibliothekar immer in der Gefahr, sich aus seinem Geschäft „einen Privatspaß“ zu machen und Bücher zu lesen, statt sie zu katalogisieren: „Wir brauchen mechanisch tätige Subalternen,“ forderte er. An anderer Stelle im Briefwechsel mit Voigt heißt es: „Es ist ein allgemein angenommener und durch die Erfahrung bewährter Satz, daß Verwahren und Benutzen zweierlei Dinge sind. Ein tätiger Gelehrter ist kein guter Bibliothekar, und ein fleißiger Maler kein guter Galerie-Inspektor.“[1]

Goethe forderte vom Personal genau die strenge Trennung zwischen Dienstgeschäft und Privatstudien, deren Mischung den Bibliothekaren früher den Beruf so attraktiv gemacht hatte. Es blieb ihnen nichts anderes übrig, als sich den neuen Anforderungen zu fügen.

Dem ranghöchsten der Angestellten, Christoph Ferdinand Spilker, scheint dies am wenigsten gelungen zu sein. Er empfing von Goethe daraufhin einen persönlichen Brief, in dem es heißt: „Ich höre von dem Registrator Vulpius, daß man heute noch nicht an die Aussonderung der rohen Doubletten gegangen ist … Ich werde dadurch veranlaßt Ew. Wohlgeb. hierdurch nochmals aufzufordern morgen früh mit der Aussonderung der rohen Doubletten den Anfang zu machen und morgen Nachmittag damit fortzufahren.“[2]

Der gereizte Ton dieser Anweisung muss für den armen Spilker höchst alarmierend gewesen sein. Das Misstrauen der Oberaufsicht hielt an. Ein Jahr später erteilte ihm die Oberaufsicht die folgende Anordnung, in der er nicht einmal mehr persönlich angeredet wird:

„Der Herr Rath und Bibliothekarius Spilcker erhält, auf seinen bey Fürstl. Commission eingereichten Bericht, vom zweyten Januar hierdurch zur Resolution: daß man vor allen Dingen erwarte den anonymen Catalog in Ordnung zu sehen. Es hat derselbe daher sich ohngesäumt diesem Geschäfte zu unterziehen …, wie denn bis zu vollendung gedachten Catalogs alle andere nicht so nöthige Arbeiten zu unterlassen sind.“[3]

1804 verlor die Oberaufsicht die Geduld mit Spilker. Er wurde von der Arbeit an der Hauptbibliothek dispensiert und zur Kartensammlung und Militärbibliothek des Herzogs ins Stadtschloss strafversetzt. Ein Jahr später ist er im Alter von 59 Jahren gestorben. Vulpius wurde Bibliothekar.

In der Personalangelegenheit Spilker wird die neue Berufsauffassung, die die Oberaufsicht in der Bibliothek durchsetzen wollte, deutlich. Die strenge Haltung gegenüber dem schwachen Bibliothekar markiert einen Wendepunkt in der Geschichte der Weimarer Bibliothek. Unter Goethe und Voigt wird die Bibliothek zu einer bürokratisch organisierten, planmäßig verfahrenden und sogar vom Fürsten als eigenständig anerkannten Institution, in der die Lektürebedürfnisse einer großen Zahl von Lesern auch jenseits des Hofes erfüllt werden konnten. Mit „bürokratisch“ soll hier das unbestechliche, verlässliche und berechenbare Handeln der Institution bezeichnet werden. Aus der gewährten Gnade des Bücherausleihens wird allmählich kodifiziertes Recht.

Schluss


[1] Brief Goethe an Voigt vom 10.1.1811. In: Goethes Briefwechsel mit Christian Gottlieb Voigt. Bearb. u. hrsg., von Hans Tümmler. Band 2. Weimar: Böhlau 1951, S. 318.

[2] Goethes Werke. Weimarer Ausgabe. IV. Abteilung, 14. Band: Briefe 1799. Weimar 1893, S. 15 f. (Nr. 3984 vom 31.1.1799)

[3] (wie Anm. 1) S. 447 f. (20.1.1800)

Aus einem Beitrag, der vor kurzem nur in italienischer Sprache erschienen ist: Michael Knoche: Le attività della Biblioteca di Weimar sotto la sovrintendenza di Goethe, intorno 1800. In: Accademie e biblioteche d’Italia n.s. 13 (2018), n. 1-2, p. 103-117.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (23. September 2019). Goethes Weimarer Bibliotheksreform (3): Kein Privatspaß mehr für die Bibliothekare. Aus der Forschungs­bibliothek Krekelborn. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/lyqc


Michael Knoche

Michael Knoche war von 1991 bis 2016 Direktor der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar. Zu den Buchveröffentlichungen gehört: Die Idee der Bibliothek und ihre Zukunft (Göttingen: Wallstein 2018). Persönliche Website: https://www.knoche-weimar.de/

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