Goethes Weimarer Bibliotheksreform (2): Der Benutzungsbetrieb
Als vordringlich betrachtete die neue Oberaufsicht, nämlich die Geheimen Räte Johann Wolfgang Goethe und Christian Gottlob Voigt, die Reform des Benutzungsbetriebs. Sie formulierte einen ganzen Katalog von Fragen an den leitenden Bibliothekar. Auf die Frage, wieviel Bände zur Zeit ausgeliehen seien, erhielten sie eine überraschende Antwort. Christoph Ferdinand Spilker erklärte sich schriftlich folgendermaßen:
„Eine sehr große Anzahl u. möchte sich solche wohl auf 1200 Bücher belaufen, die, wenn sie auf einmal zurückgeliefert werden sollten, keine geringe Revolution in der Bibliothek verursachen würden … Viele Leute wundern sich, wenn sie an die Zurücklieferung der Bücher erinnert werden und schreiben solches der Caprice u. üblen Laune des Bibliothekars zu, der sie im Gebrauch der Bücher stören wollte, denken aber nicht daran, dass solches keineswegs willkührlich, sondern durch höhere Befehle, als eine Gnade, die durchlauchtigster Herzog dem Publico erzeige, eingeschränkt sey.“ [1]
Mehr als 1200 von etwa 50.000 Bänden waren also ausgeliehen, z.T. schon seit 20 Jahren. Die Oberaufsicht nahm die Sache in die Hand und forderte zunächst im Weimarer Wochenblatt zur Bücherrückgabe auf. Dann veranlasste Goethe eine Mahnaktion der säumigen Benutzer, die nicht darauf reagiert hatten. Er verfuhr dabei sehr konsequent und doch mit Rücksicht auf die jeweilige Person des Entleihers, wie seine Kommentare auf einer Namensliste zeigen.
So notierte er hinter dem Namen des Dauerentleihers Johann Gottfried Herder: „Behalte mir vor die Beyschaffung der rückständigen Bücher zu bewirken.“ (Tatsächlich kam es deshalb zu Spannungen im Verhältnis von Goethe und Herder. Herder stand mit 214 ausgeliehenen Werken im aktuellen Journal verzeichnet, außerdem mit 168 Titeln aus der vorangegangenen Periode.)[2]
Bei Hofrat Hufeland heißt es: „Ist durch Herrn Rath Spilker höflich zu erinnern.“ Bei „Bertuch“ „sind die rückstehenden Kleinigkeiten gelegentlich zu erwarten,“ bei „Kayser in Erfurth“, dem Universitätsbuchhändler, „ist die erbetene Frist zu verstatten“.
Besondere Mühe machte sich Goethe mit einem Mahnschreiben an Johann Daniel Falk, den Weimarer Sozialreformer und Schriftsteller (auf ihn geht das Weihnachtslied „O du fröhliche“ zurück). Goethe schreibt hier scheinbar als Privatperson und Kollege, de facto aber als Vertreter der Oberaufsicht:
„Ew. Wohlgeboren wünsche in diesen Tagen zu sehen, um mich mit Ihnen auf die hergebrachte, interessante Weise zu unterhalten; vorher aber möchte ich eine Verlegenheit beseitigt wissen, in der ich mich um Ihretwillen befinde. Sie haben nämlich das von Herzogl. Bibliothek Ihnen anvertraute Exemplar des Heldenbuches durch Anstreichen, Beschreiben, Ausstreichen auf eine mir unbegreifliche Weise beschädigt. Die Sache ist bei Herzoglicher Commission zur Sprache gekommen und hat eine sehr unangenehme Empfindung erregt. Auch ist der Vorfall von der Art, dass ich kaum weiß, wie ich eine unerfreuliche Verfügung zurückhalten will. Gar sehr wünschte ich daher, dass Sie mir hierüber einige Erklärung gäben und einen Anlaß verschafften der Sache eine Wendung zu geben, wodurch die Bibliothek satisfacirt und das Auffallende des Ereignisses vermindert würde. Neigung und gute Meinung bewegen mich zu diesem außergeschäftlichen Schritte.“[3]
Der Brief stellt trotz der unverkennbaren Entrüstung des Staatsbeamten Goethe ein Muster an Entschiedenheit und Takt dar, das auf den Empfänger entsprechend gewirkt hat.
Aber besonders aufschlussreich für das Selbstverständnis der Bibliothek ist die Tatsache, dass sogar der Herzog Carl August selber wegen ausstehender Bücherrückgaben gemahnt wird. Goethe notiert dazu: „Habe den gefertigten Auszug [der ausgeliehenen Bücher, M.K.] selbst übergeben.“[4]
Das ist ein sensationeller Vorgang. Obwohl die Bibliothek immer noch eine Privatangelegenheit des Fürsten war –Spilker hatte die Ausleihmöglichkeit rechtlich korrekt als eine „Gnade“ bezeichnet, „die durchlauchtigster Herzog dem Publico erzeige“ – hatte die Anstalt jetzt bereits eine solche Autonomie entwickelt, dass sie zum Zweck eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs den Souverän selber an seine Pflichten erinnern durfte. An diesem historischen Punkt macht sich erstmals das Interesse eines gebildeten Publikums an der Verfügbarkeit des Buchbestandes gegenüber dem Interesse des Fürsten an einem Gebrauch nach Lust und Laune bemerkbar. Das neue Glaubensbekenntnis hat Goethe in dem Satz zusammengefasst: „Die Bibliothek ist ihrer Natur nach zur allgemeinsten Benutzung bestimmt.“[5]
Herzog Carl August hat diese Entwicklung in keiner Weise zu behindern versucht. Im Gegenteil hat er die Mahnaktion so ernst genommen, dass er sich am 18. März 1798 persönlich auf die Bibliothek begab und Verfügungen über die ausstehenden Stücke auf der Liste traf. Vulpius notierte diensteifrig in einem Protokoll, „daß die von Höchstdenenselben eigenhändig ausgestrichenen Bücher und Sachen, welche von Fürstl. Bibliothek an Höchstdieselben abgeliefert worden wären, für ausgethan erachtet und bei schicklicher Gelegenheit für Höchstdero Kosten von dem Herrn Rath und Bibliothekar Spilcker wieder angeschafft und so der Fürstlichen Bibliothek restituiert werden sollten.“[6] Wahrscheinlich war dem Herzog klar, dass er den begonnenen Reformprozess durch eigenes Beispiel unterstützen musste.
Zehn Wochen nach Einsetzung der neuen Oberaufsicht wurde eine neue Bibliotheksordnung erlassen, die die Regelungen aus dem Jahr 1750 ersetzte. In den 16 Paragraphen der „Vorschrifft, nach welcher man sich bei hießiger Fürstl. Bibliothek, wenn Bücher ausgeliehen werden, zu richten hat“ wurden z.B. die Ausleihtage geregelt und auf die beiden Markttage (mittwochs und sonnabends von 9 bis 13 Uhr) festgelegt, wenn sich besonders viele Menschen in der Stadt aufhielten. Die Leihfrist betrug nach der neuen Ordnung ein Quartal, Verlängerungen und Vormerkungen waren möglich. Benutzungsmöglichkeiten für auswärtige Leser wurden kodifiziert und sogar „Junge Leute“ aus Weimar zur Ausleihe zugelassen, wenn sie die Leihscheine durch Eltern oder Lehrer gegenzeichnen ließen.[7] Damit war die Beschränkung auf die am Weimarer Hof festangestellten Personen aufgehoben und der Benutzerkreis gegenüber früheren Instruktionen erweitert.
Wie die vorhandenen Ausleihjournale der Zeit belegen – sie sind von 1792 bis 1855 in 35 Bänden lückenlos vorhanden -, waren in der Zeit um 1800 475 Personen als Leser registriert. Etwa ein Drittel der Leserschaft gehörte zum Hof. Aber auch Offiziere, Kaufleute, Schauspieler und Handwerker vom Schieferdecker bis zum Kupferstecher waren vertreten. 35 „Damen“ und 38 Schüler wurden gesondert registriert.[8]
Stellt man in Rechnung, dass Weimar damals 6500 Einwohner zählte, lag der prozentuale Anteil der Bibliotheksbenutzer an der Stadtbevölkerung höher als heute. Im Gegensatz zu anderen deutschen Hofbibliotheken, z.B. Wien oder Hannover, war Weimar also um 1800 sehr weitgehend öffentlich zugänglich.
Fortsetzung folgt.
[1] Dieses und das folgende Zitat: Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar A 11619 g.
[2] Herder „präsentierte“ seine ausgeliehenen Bücher am 9.6.1798, so Vulpius an Goethe 10.6.1798, in: Christian August Vulpius: Eine Korrespondenz zur Kulturgeschichte der Goethezeit. Hrsg. Von Andreas Meier. Band 1. Berlin 2003, S. 37.
[3] zit. bei Irmtraud und Gerhard Schmid: Kommentar. In: Johann Wolfgang Goethe: Amtliche Schriften, Teil 2. Frankfurter Ausgabe Bd. 27. Frankfurt a. M. 1999, S. 483 f.
[4] Ebda. S. 428 f.
[5] Johann Wolfgang Goethe: Übersicht des Bisherigen und Gegenwärtigen (1817). In: Ders.: Sämtliche Schriften. Band 11,2. München 1994, S. 636.
[6] zit. nach Paul von Bojanowski: Aus der ersten Zeit der Leitung der Großherzoglichen Bibliothek durch Goethe (1797-1800). Weimar 1899, S. 23.
[7] Konrad Kratzsch: Die Benutzungsordnung der Weimarer Bibliothek von 1798. Weimar: Nationale Forschungs- und Gedenkstätten 1990.
[8] Konrad Kratzsch: Die Leserschaft der Herzoglichen Bibliothek und ihre Lektüre in den Jahren 1792 bis 1800. In: Historische Bestände der Herzogin Anna Amalia Bibliothek. Hrsg. von Konrad Kratzsch und Siegfried Seifert. München 1992, S. 99-113, hier S. 100.
Aus einem Beitrag, der vor kurzem nur in italienischer Sprache erschienen ist: Michael Knoche: Le attività della Biblioteca di Weimar sotto la sovrintendenza di Goethe, intorno 1800. In: Accademie e biblioteche d’Italia n.s. 13 (2018), n. 1-2, p. 103-117.
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Michael Knoche (9. September 2019). Goethes Weimarer Bibliotheksreform (2): Der Benutzungsbetrieb. Aus der Forschungsbibliothek Krekelborn. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lyqa
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