Fritz Prinzhorn verteidigt die Bücherverbrennung – zum 90. Jahrestag der Bücherverbrennung
Kann man als Bibliothekar die Bücherverbrennung gutheißen? Eigentlich sind Bibliothekare von ihrer Berufsethik her gefeit gegen jede Sympathie mit Zensurmaßnahmen. Aber nicht nur der Bibliothekar Wolfgang Herrmann (1904-1945) hat im Vorfeld der von der Deutschen Studentenschaft am 10. Mai 1933 auf dem Opernplatz in Berlin inszenierten Aktion “Schwarze Listen” erstellt. Auch Fritz Prinzhorn (1893-1867), Direktor der Bibliothek der Technischen Hochschule Danzig, trug im Nachhinein sein Scherflein bei, als er 1934 seine Berufskollegen zum Bibliothekartag in Danzig begrüßte. (Dass die Tagung an diesem Ort stattfand, war bereits ein Kotau des Vereins Deutscher Bibliothekare vor den Nationalsozialisten. Denn diese verlangten die Wiedereingliederung Danzigs ins Deutsche Reich. Die Stadt stand unter Völkerbund-Verwaltung und lag gar nicht auf deutschem Staatsgebiet.) Prinzhorn sprach zum Thema „Die Aufgaben der Bibliotheken im nationalsozialistischen Deutschland“ und erklärte Folgendes:
Sie erinnern sich, dass bei Beginn der nationalsozialistischen Revolutionierung des Staates in vielen Städten Bücherverbrennungen durchgeführt worden sind. Diese Bücherverbrennungen bedeuten selbstverständlich nicht eine Barbarei, nicht ein Zerstören geistiger Werte, sondern sie waren lediglich der Protest gegen ein völlig materialistisches Zeitalter, dessen geistige Bedürfnisse auf ein Niveau herabgesunken waren, gegen das der schärfste Kampf angesagt werden musste. Diese Bücherverbrennungen waren symbolisch zu verstehen. Sie bedeuten: wir wollen jetzt alles aus dem deutschen Geistesleben ausmerzen, was dem deutschen Volk schädlich ist. Selbstverständlich sind nicht Bücher der großen wissenschaftlichen Bibliotheken vernichtet worden. Diese Bibliotheken müssen alle Schriften für künftige historische Forschung aufbewahren. Würden sie alle vernichtet, die im Geist des liberalistisch-marxistischen Zeitalters geschrieben worden sind, so wäre späteren Geschlechtern die gigantische Größe des Kampfes, welchen der Nationalsozialismus auskämpfen musste, nicht verständlich. Denn diese schriftlichen und gedruckten Überlieferungen sind die einzigen Zeugen, die spätere Zeiten über vergangene Epochen haben.1
Prinzhorn charakterisierte die Bücherverbrennung als „symbolische“, um seine Berufsgenossen, die die Entwicklung zum Teil mit Sorge betrachteten, zu beschwichtigen. „Symbolisch“ klingt harmloser, als wenn es um eine faktische und vollständige Beseitigung des unerwünschten Schrifttums gegangen wäre. Für eine reale Auslöschung wäre die Bücherverbrennung ungeeignet gewesen. Dafür hätte es anderer Instrumente bedurft. Tatsächlich war die Bücherverbrennung eine Kampfansage, der erste Höhepunkt einer jahrelangen Kampagne ‘wider den undeutschen Geist’. Diesen Aspekt spricht Prinzhorn an, wenn er sagt, aus dem deutschen Geistesleben solle ausgemerzt werden, „was dem deutschen Volk schädlich ist“. Da zeichnet sich der reale Ausschluss von Juden und Andersdenkenden sowie der Rückzug der deutschen Wissenschaft aus der République des Lettres bereits ab, auch wenn Prinzhorn hier nur von Büchern, nicht von der Vernichtung von Menschen spricht. Für die Bestände der wissenschaftlichen Bibliotheken gibt er scheinbar Entwarnung. Sie sollten unangetastet bleiben, doch dienen sie nicht dazu, eine offene Diskussion zu befördern, sondern werden nur aufbewahrt zum höheren Ruhm des Nationalsozialismus bei kommenden Generationen. Das hieß implizit: Sie werden nicht zur allgemeinen Benutzung freigegeben.
Die Passage über die Bücherverbrennung fehlt kurioserweise in der Wiedergabe von Prinzhorns Vortrag im Zentralblatt für Bibliothekswesen2. Der entscheidende Mitherausgeber des wichtigsten Fachorgans war damals Georg Leyh. Leyh hat lange versucht, sich gegen das Eindringen fanatischer Ideologeme in den Fachdiskurs zu wehren. Er war es wohl, der diese Stelle unter Verweis auf den ungekürzten Sonderdruck von Prinzhorns Rede im Leipziger Eichblatt Verlag absichtlich weggelassen hat. Gerade diese Redepassage ist Prinzhorn zwanzig Jahre später noch einmal gefährlich geworden.
Als Prinzhorn trotz seines bedingungslosen Bekenntnisses zum Staat Adolf Hitlers nach der Gründung der Bundesrepublik die Leiterstelle der Bibliothek des Auswärtigen Amtes in Bonn übertragen bekommen hatte und wieder verbeamtet werden wollte, ging es noch einmal um seine Rede von 1934. Prinzhorn scheute sich nicht, von Georg Leyh, der immer noch anerkannten Autorität des deutschen Bibliothekswesens, ein gutes Leumundszeugnis zu erbitten. In einem Brief an Leyh rechtfertigte er im Jahr 1954 seine damaligen Ausführungen folgendermaßen:
Es ist klar, wenn man den Vortrag heute betrachtet und besonders die zitierte Stelle, wirkt das alles andere als schön. Ich möchte aber dazu bemerken, dass die Ausführungen über die Bücherverbrennungen allein aus dem Grund erfolgt sind, um der Tendenz, solche Verbrennungen durchzuführen, entgegenzuwirken; denn damals handelte es sich schon nicht mehr um symbolische Handlungen, sondern es war klar zu erkennen, dass sich eine radikalere Strömung durchzusetzen begann. Meine Erläuterungen waren auf primitive Gemüter abgestellt. … Mir würde nun sehr daran liegen, wenn meine damalige Bemerkung in dem Sinn ausgelegt würde, wie sie gemeint war: als ein ‚Veto‘ gegen die wirkliche Vernichtung von Büchern. Ich weiß nicht, ob Sie mir darin durch eine schriftliche Äußerung eine Unterstützung geben können. Dankbar wäre ich Ihnen auf jeden Fall dafür. Durch meine Tätigkeit als Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Dokumentation, die mich mit manchen ParteisteIlen in Verbindung brachte, bin ich ja in den Geruch gekommen, ein ausgesprochener Nationalsozialist zu sein, was ich niemals war. Ich habe nie, auch nicht das kleinste Amt übernommen. Im Gegenteil zeugen ja meine Versuche, die ich aus eigener Initiative unternahm, ausländische Literatur ohne Kontrolle hereinzubekommen, was nach Überwindung unendlicher Schwierigkeiten gelang, daß mir an der Freiheit der wissenschaftlichen Arbeit lag, was ja auch ganz selbstverständlich ist. Das wird natürlich alles nicht berücksichtigt, auch viele andere Dinge nicht, die meine wirkliche Einstellung aufhellen. Ehe ich aber nicht diesen Einwand bezüglich meines Vortrages überwunden habe, wird es wohl mit meiner Wiederbeamtung nichts werden.3
Prinzhorn macht hier den halsbrecherischen Versuch, ein Dokument der eindeutigen Zustimmung zur nationalsozialistischen Politik zu einem Quasi-Manifest der Opposition umzudeuten. Doch verfehlt der rhetorische Kunstgriff auf Georg Leyh seine Wirkung. Das Ausmaß an Geschichtsklitterung und skrupellosem Eigennutz, das hier zum Ausdruck kommt, geht ihm zu weit. Er verweigert das erbetene Schriftstück.4 (Vgl. meinen Blogbeitrag vom 22.3.2021.)
Prinzhorn wurde trotzdem verbeamtet. Seine Rechtfertigung der Bücherverbrennung hat ihm in der jungen Bundesrepublik, als man alle Fachkräfte brauchte und nur noch nach vorn schauen wollte, nicht geschadet.
- Fritz Prinzhorn: Die Aufgaben der Bibliotheken im nationalsozialistischen Deutschland. Leipzig 1934 (Bildung und Nation. Schriftenreihe für nationalpolitische Erziehung. 41-42), S. 6. [↩]
- 51 (1934) S. 465-471 [↩]
- Prinzhorn an Leyh am 18.01.1954. Staatsbibliothek zu Berlin, Nachlass Leyh. [↩]
- Leyh an Prinzhorn am 26.01.1954 (Durchschlag). Staatsbibliothek zu Berlin, Nachlass Leyh. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (8. Mai 2023). Fritz Prinzhorn verteidigt die Bücherverbrennung – zum 90. Jahrestag der Bücherverbrennung. Aus der Forschungsbibliothek Krekelborn. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/lyvc
Neueste Kommentare