Nichts ging ohne Druckgenehmigung – neuer Band über die Buchhandelsgeschichte der DDR vorgestellt
Auf der Frankfurter Buchmesse haben Christoph Links und ich am 20. Oktober 2023 den neuen Band zur Buchhandelsgeschichte der DDR vorgestellt. Er ist gerade im Rahmen der vielbändigen Geschichte des deutschen Buchhandels erschienen, den die Historische Kommission des Börsenvereins seit mehr als zwanzig Jahren herausbringt.1 Neben den Herausgebern Christoph Links, Siegfried Lokatis, Klaus G. Saur sowie Carsten Wurm haben 21 Autoren an dem Band mitgewirkt.
In der DDR gab es in den 1980er Jahren insgesamt 78 staatlich lizenzierte Buchverlage, die zu 90 Prozent dem Staat, den Parteien oder gesellschaftlichen Organisationen (z.B. der Gewerkschaft) gehörten. Zu den wenigen Privatverlagen, die ihre Selbstständigkeit lange – aber nicht bis zum Ende der DDR – behaupten konnten, gehörte der Böhlau-Verlag in Weimar. Die Staatsführung wollte das Verlagswesen zahlenmäßig klein halten, minuziös steuern und das Profil der einzelnen Unternehmen klar voneinander abgrenzen. So sollte es für jedes Themenfeld nur einen Verlag geben, etwa den “Verlag für Bauwesen” für Architektur und Städtebau, den “Henschelverlag” für Theaterliteratur etc. (Im – westlichen – Börsenverein des Deutschen Buchhandels waren 2800 Verlage vertreten, die natürlich in Wettbewerb zueinander standen.) In der DDR war jeder Verlag ein Monopolist auf seinem Gebiet und hatte dadurch hohe Auflagen (durchschnittliche Startauflage 20.000 Exemplare), hohe Absatzzahlen und hohe Renditen, die allerdings zu 85 Prozent abgeführt werden mussten.
Die Anfänge dieser Planwirtschaft lagen im Jahr 1945, als die Siegermächte Deutschland in vier Besatzungszonen aufteilten und alle Publikationstätigkeit verboten, um fortgesetzte Nazipropaganda in gedruckter Form auszuschließen. Nur solche Verlage, die nach und nach eine Lizenz erhielten, durften wieder Bücher, Zeitschriften und Zeitungen herausbringen. Während die Lizenzierungspraxis 1949 bei der Gründung der beiden deutschen Staaten in Westdeutschland aufgehoben wurde, blieb sie in der DDR bestehen.
Darüber hinaus gab es in der DDR von Anfang an bis 1989 eine staatliche (Vor-)Zensur. Verlage konnten nur ein Manuskript in die Druckerei geben, für das sie vorher eine Genehmigung vom Kulturministerium erhalten hatten. Nur dann erhielten sie auch die benötigte Menge Papier bewilligt. Die langwierige Prüfung der Manuskripte im Vorfeld der Druckgenehmigung betraf nicht nur neue Bücher, sondern auch Fachliteratur oder Texte der literarischen Tradition, die oft mit Vorworten und Kommentaren versehen waren. Außerdem gab es über die Frage, wer als Klassiker anzusehen sei, unterschiedliche Auffassungen. Goethe war nicht umstritten, aber die Romantiker oder Nietzsche sehr wohl. Z.B. konnte der Band 21 der Schiller-Nationalausgabe (Philosophische Schriften, Zweiter Teil, 1963) nur mit großer Verspätung erscheinen, da es gegen den Bonner Mitherausgeber Benno von Wiese auf Seiten der DDR Vorbehalte gab. Der Staat hatte mit der Papierkontingentierung das Machtmittel in der Hand, um die Produktion von Büchern und Zeitschriften zu steuern.
Eine Besonderheit der deutsch-deutschen Buchhandelsgeschichte nach dem Zweiten Weltkrieg waren die Parallelverlage, die in dem vorgestellten Band eine große Rolle spielen. Unter diesem Begriff werden Verlagsunternehmen verstanden, die ihren Sitz ursprünglich auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR hatten und die in den westlichen Zonen bzw. der Bundesrepublik Deutschland Zweigstellen gründeten oder ihren Sitz dorthin verlagerten, wobei der Betrieb am alten Standort weiterexistierte. Dies betraf z. B. Brockhaus, Insel, Reclam, Kiepenheuer, Thieme, Gustav Fischer, Hermann Haack, Hirzel und viele andere, insgesamt etwa 35 Firmen.
Auslöser war in den meisten Fällen die Einführung der D-Mark in den Westzonen 1948. Dies hatte zur Folge, dass die Verlage in der sowjetischen Besatzungszone nicht mehr in der Lage waren, ihre Verpflichtungen gegenüber Autoren und Handelspartnern im Westen zu erfüllen. Insbesondere die Wissenschaftsverlage gründeten daraufhin Dependancen im Westen, die im Laufe der Zeit immer selbständiger agierten. Eine Weile konnten der Ost- und der Westzweig einer Firma nebeneinander arbeiten, bis die Schwierigkeiten immer größer wurden und die DDR auch vor Enteignungen nicht zurückschreckte.
In einigen Fällen suchten die Beteiligten die Verständigung. So gab es zwischen dem enteigneten Verlag Gustav Fischer Jena und Gustav Fischer Stuttgart oder zwischen Insel Leipzig und Insel Frankfurt/Main Absprachen über Lizenzen und Gemeinschaftsauflagen. Aber Reclam etwa oder Teubner lebten in ständiger Konfrontation. Bis 1989 gab es Streit um die Legitimität des jeweils anderen Unternehmens, den Namen und das Signet, um Verlagsrechte, Autorenbindungen und Absatzmärkte oder die Vertretung auf der Buchmesse. Es kam sogar zu (fruchtlosen) gerichtlichen Auseinandersetzungen und dem Versuch, die Einfuhr umstrittener Titel aus der DDR in die Bundesrepublik zu verhindern. Gleichwohl: So, wie die beiden deutschen Staaten die Legitimität des jeweils anderen leugneten und doch zusammenarbeiteten, lässt sich an den Parallelverlagen studieren, dass sie selbst in den heißen Phasen der Auseinandersetzung die Verbindung zueinander nicht abgebrochen hatten – zum Teil aus politisch-ideologischem Interesse (Vision Wiedervereinigung), zum Teil aus ökonomischen Gründen. Insofern führt der neue Teilband nicht nur hinein in die Buchhandelsgeschichte der DDR, sondern genauso in die Verflechtungen und Wechselwirkungen von Interessen der Akteure beider deutscher Staaten.2
Der auf der Buchmesse vorgestellte neue Band, Teil 2 von Band 5, umfasst 592 Seiten und zeichnet hauptsächlich die Entwicklung der DDR-Verlage in Übersichtsdarstellungen und Einzelporträts nach. Die kulturpolitischen Rahmenbedingungen seit der sowjetischen Besatzungszeit und die belletristischen Verlage wurden bereits im ersten Teil des 5. Bandes behandelt. Der dritte Teil, der Buchhandlungen, den Zwischenbuchhandel, den Börsenverein der DDR, die Leipziger Buchmesse, die Bibliotheken und vieles mehr abdeckt, ist für 2024/25 angekündigt. Das Werk insgesamt schlägt einen weiten Bogen vom Autor über die Vermittler bis zum Leser, um eine umfassende Darstellung des Produktions- und Vertriebsbuchhandels in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR zu bieten.
Geschichte des deutschen Buchhandels im 19. und 20. Jahrhundert. Band 5: Deutsche Demokratische Republik. Teil 2: Verlage. Hrsg. von Christoph Links u.a. Berlin, Boston: deGruyter 2023. 169,95 € – Der Autor hat in diesem Buch den Beitrag über den Verlag Hermann Böhlaus Nachf., Weimar verfasst (S. 391–409).
- Überblick: https://www.boersenverein.de/boersenverein/ueber-uns/historische-kommission-des-boersenvereins/ [↩]
- Vgl. dazu auch Anna-Maria Seemann: Parallelverlage im geteilten Deutschland. Entstehung, Beziehungen und Strategien am Beispiel ausgewählter Wissenschaftsverlage. Berlin 2017. – Rez. Michael Knoche in: Archiv für das Studium der neueren Sprachen und Literaturen 170 (2018) 255. Bd., S. 400–403. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (23. Oktober 2023). Nichts ging ohne Druckgenehmigung – neuer Band über die Buchhandelsgeschichte der DDR vorgestellt. Aus der Forschungsbibliothek Krekelborn. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/lyw0
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