Der lange Weg zur Provenienzverzeichnung in Bibliotheken – Gespräch mit Jürgen Weber (1/2)
Dr. Jürgen Weber ist Abteilungsleiter für Bestände der Herzogin Anna Amalia Bibliothek und war viele Jahre lang auch dessen stellvertretender Direktor. Er hat das Gesamtkonzept für die Sicherung und Erhaltung der Sammlungen, insbesondere nach dem Bibliotheksbrand von 2004, entworfen und geleitet. Auch die Strategie zur Erschließung der Sondersammlungen geht wesentlich auf ihn zurück. In diesem Zusammenhang hat er die Provenienzverzeichnung an der Herzogin Anna Amalia Bibliothek etabliert und das sogenannte Weimarer Modell entwickelt. In diesen Tagen erscheint sein Buch Sammeln nach 1998. Wie Provenienzforschung die Bibliotheken verändert. Er ist also der richtige Gesprächspartner für die Frage: Wie weit sind die Bibliotheken auf diesem Gebiet vorangekommen?
Die Bibliothekare haben sich früher, wenn sie Kataloge erstellten, auf Autor, Titel und Inhalt des vorliegenden Werks konzentriert. Es gab die Formal- und Sacherschließung. Was waren aus Ihrer Sicht die Anstöße dafür, nun auch nach der Besitzgeschichte eines Buches zu fragen, d.h. die Provenienzen in den Blick zu nehmen?
Die Provenienzverzeichnung musste nicht neu erfunden werden. Die gab es, abgesehen vom Archivwesen, wo das Provenienzprinzip immer eine wesentliche Rolle gespielt hat, und dem Antiquariatsbuchhandel, traditionell auch schon in den Bibliotheken bei der Handschriften- und Inkunabelkatalogisierung. Sogar bei der Buchbearbeitung hat man früher gelegentlich Provenienzen beachtet. Nach 1900 finden wir in frühen britischen Katalogen Annotationen z.B. zu Notizen, die David Hume hinterlassen hat, jedoch weniger in dessen Funktion als Vorbesitzer, sondern als Autor oder kommentierender Leser. So beziehen sich solche nicht normierten Hinweise meist nur auf bekanntere Personen, und immer werden sie am Ende eines Katalogeintrags, im Fußnotenbereich einer Katalogkarte, platziert.
Welches sind die weiteren Etappen der Provenienzverzeichnung in Bibliotheken?
Im US-amerikanischen und britischen Bibliothekswesen gab es seit den 1980er-Jahren Bestrebungen, die Verzeichnungspraxis zu systematisieren. Unter den Thesauri, die jetzt entwickelt wurden, war auch „Provenance Evidence“. Der Fokus der Thesauri lag auf den Exemplarspezifika, die im Hinblick auf Papierqualität, Drucktype, Einband usw. mit einem kontrollierten Vokabular beschrieben werden konnten. Das Wichtige ist, dass diese Beschreibung in normierter Form im MARC-Format erfolgen konnte – mit dem Ziel, die Daten zwischen Bibliotheken austauschen zu können. Damit war zugleich dafür gesorgt, dass Provenienzverzeichnung später zu einem Mengengeschäft werden konnte.
Es hat also gedauert, bis man auch dem industriell gefertigten Buch eine Besitzgeschichte zugebilligt hat?
Das war ein langwieriger Prozess. Dazu gehörte auch, dass es bei der Provenienzerschließung nicht nur um bekanntere Personen geht, sondern neben Vorbesitz auch um die Dokumentation aller Spuren, die Aussagen über den Umgang mit diesem Buch zulassen. Ich selber bin durch einen Artikel von Ursula Baurmeister auf das breite Spektrum des Provenienzbegriffs aufmerksam geworden. In ihrer Darstellung der Provenienzverzeichnung in der Pariser Nationalbibliothek (1997) erinnerte sie daran, dass es die Dokumentation von Schimmelschäden an Büchern war, die auch eine rasche Notiz zur Provenienz notwendig machte. Der Anstoß kam also aus der Beobachtung und Protokollierung physischer Schäden. Denn bevor man ein Buch qualifiziert restaurieren kann, muss man seine individuellen Merkmale dokumentieren.
Solange man sich im Handschriften- und Inkunabelbereich bewegte, hatte man kein Mengenproblem.
In diesem Bereich konnte man Intensivbeschreibungen machen. Aber jetzt kam es darauf an, dass Provenienzdaten beliebiger Personen im normalen Geschäftsgang erkannt, in rationeller Form eingegeben und von beliebigen Interessenten wieder ausgelesen werden können – Maschinen inklusive. Solche Prozesse zu implementieren, dafür hat es Jahrzehnte gebraucht. Die Entwicklung der Thesauri in den 1980er-Jahren war entscheidend hierfür.
Welche Rolle haben Ihrer Meinung nach Bernhard Fabians Arbeiten für das deutsche Bibliothekswesen gespielt?
Seine Studie Buch, Bibliothek und geisteswissenschaftliche Forschung von 1983 gehörte glücklicherweise zu den ersten Büchern, die ich in meiner Ausbildung in Wolfenbüttel kennengelernt habe. Die Ausführungen waren der Zeit voraus und Impulsgeber für viele Erschließungsprojekte, sie liefern immer noch Ideen. Fabian hat das Bewusstsein dafür geweckt, dass Bibliotheken auch Sammlungen – heute würde ich sagen: eigentlich nur Sammlungen – verwalten. Bis dahin war den Bibliothekaren gar nicht klar, über welche Sammlungen sie in ihrem Bestand eigentlich verfügten. Anders als Archivare und Museologen, denen das Denken in Sammlungen viel näherliegt, kannten sie – neben den Sondersammlungen natürlich – nur Lehrbuchsammlungen und den Ausleihbestand und andere durch ihre Funktion gekennzeichneten Bestände. Mit der Entdeckung der Sammlungen wurde ein riesiges Forschungspotential sichtbar. Das wird anschaulich im Handbuch der historischen Buchbestände, das nicht auf das Exemplar, sondern auf die Sammlung als Beschreibungsgröße zielt. Formal- und Sacherschließung stieß hier – nicht nur bei den historischen Beständen – an ihre Grenzen.
Wie sind Sie mit dem Thema Provenienzverzeichnung, jetzt mal biographisch gesprochen, konfrontiert worden?
Eine meiner ersten Arbeitsaufgaben bei meinem Amtsantritt in Weimar 1996 war die Revision des Manuskripts der Herzogin Anna Amalia Bibliothek für das Handbuch der historischen Buchbestände. Damit lag das Problem indirekt mit auf meinem Tisch: War diese oder jene Signaturgruppe eine „Sammlung“? Darüber und über deren Inhalte und Überlieferung musste eine Aussage getroffen werden. Eine andere frühe Herausforderung war ein Vortrag über Anna Amalias Privatbibliothek im Wittumspalais, ihrem Witwensitz. Da war die Frage, wie bekomme ich eigentlich die Bücher zusammen, die einst ihr gehört hatten und nun im Bestand verstreut sind. Die Titelliste war ihrem handschriftlichen Katalog zu entnehmen, aber oft gab es Mehrfachexemplare im Bestand. Ein Teil ihrer Bücher war wenigstens an ihren Einbänden mit den Supralibros äußerlich erkennbar. Ein dritter Anstoß kam aus der Bestandserhaltung, für die ich ebenfalls zuständig war. Bestimmte Maßnahmen wurden ja von der Bedeutung eines Buches (Vorbesitz, Ausstattung etc.) abhängig gemacht. Aus meiner Sicht kam es dann darauf an, die methodischen Überlegungen, die im US-amerikanischen Bibliothekswesen zur Provenienzverzeichnung bereits angestellt worden waren, zu adaptieren.
Erinnern Sie sich noch, wann wir in unseren OPAC die ersten Provenienzdaten eingegeben haben?
Das war 1997. Voraussetzung war, dass in der Klassik Stiftung und in der Bibliothek die institutionellen Rahmenbedingungen dafür gegeben waren. Dabei war allen Beteiligten klar, dass diese Aufgabe viel Arbeitskraft binden würde. Aber – das kann nicht klar genug gesagt werden – in der Institution war man davon überzeugt, dass diese Erschließungsaufgaben notwendig waren und auch zeitnah umgesetzt werden mussten. Hierfür mussten Verhandlungen mit der Verbundzentrale des GBV aufgenommen werden, ohne die wir das Datenformat lokal nicht anpassen konnten. Ich glaube, man wird sagen können, dass der Impuls zur systematischen Provenienzverzeichnung einschließlich eines Lösungsvorschlags als Mengenverzeichnung von Weimar ausgegangen ist.
Sie meinen, als Einzelkämpfer wären Sie damals gescheitert?
Ja, sicher. Einzelkämpfer in anderen Bibliotheken sind wahrscheinlich auch erst mal gescheitert, bis es weitere Gründe gab, sich mit dem Thema zu beschäftigen. In Weimar kam der Trigger von außen. Die Gastwissenschaftler, Stipendiaten und Rechercheure, die zu uns kamen, wollten genau wissen, ob ein Buch ursprünglich aus der herzoglichen Privatbibliothek oder einer im Zuge der Bodenreform beschlagnahmten Adelsbibliothek stammte oder ob Goethe es schon einmal ausgeliehen hat.
Wollen Sie mit dem Stichwort „beschlagnahmte Adelsbibliothek“ sagen, dass es kein Zufall war, dass der Impuls zur Provenienzverzeichnung aus einer ostdeutschen Bibliothek kam?
Ja, die Bibliotheken in der ehemaligen DDR waren für die Fragestellung besonders sensibilisiert. Die politische Forderung, sich mit unrechtmäßig in Bibliotheken gelangten Buchbeständen zu beschäftigen, lag seit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten auf dem Tisch. Im Vermögensgesetz, das Ende September 1990 von der Volkskammer der DDR verabschiedetet worden war, regelte den unrechtmäßigen Entzug von Vermögenswerten, sogar ausdrücklich auch aus der Zeit des Nationalsozialismus. Enteignungen waren nach Antragstellung an den Alteigentümer wieder zurückzugeben.
Bei dem Zustand der traditionellen Erschließungsmittel waren die meisten Bibliotheken mit diesen Fragen wohl überfordert.
Ja. Auch die einschlägigen Archivalien waren, wenn überhaupt verfügbar, nicht ausgewertet. Es bestand ein deutlicher politischer Druck zur Aufklärung, der über das reine akademische Forschungsinteresse hinausging. Man fragte sich, warum die bibliothekarischen Nachweisinstrumente für die Beantwortung von Herkunftsfragen, die nicht außergewöhnlich waren, nicht ausreichten.
Fortsetzung folgt
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (29. April 2024). Der lange Weg zur Provenienzverzeichnung in Bibliotheken – Gespräch mit Jürgen Weber (1/2). Aus der Forschungsbibliothek Krekelborn. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/zenc
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