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Die neue Dynamik in der Provenienzforschung – Gespräch mit Jürgen Weber (2/2)

Dr. Jürgen Weber ist Abteilungsleiter für Bestände der Herzogin Anna Amalia Bibliothek und war viele Jahre lang auch dessen stellvertretender Direktor. Er hat die Provenienzverzeichnung an der Herzogin Anna Amalia Bibliothek etabliert und das sogenannte Weimarer Modell entwickelt. In diesen Tagen erscheint sein Buch Sammeln nach 1998. Wie Provenienzforschung die Bibliotheken verändert. Im 2. Teil des Gesprächs1 geht es um die Frage, warum trotz Provenienzforschung ein Schlussstrich unter das Unrecht der Vergangenheit nicht zu erwarten ist.

Welchen Stellenwert für die Provenienzforschung hatte Ihrer Meinung nach die Washingtoner Konferenz 1998?

Der Washingtoner Konferenz ging eine 1997 in London veranstaltete Vorgängerkonferenz voraus, in der es um „Nazi-Gold“ ging. Dort war das Thema der Kulturgutenziehung, das nur am Rande eine Rolle spielte, sozusagen ungelöst liegengeblieben, aber doch schon als Thema der Ökonomie und Verwertung des Kulturguts für Ziele des NS-Staates markiert. Es wurde 1998 mit der Washingtoner Konferenz aufgegriffen, zu der 44 Teilnehmerstaaten und 13 Nicht-Regierungsorganisationen zusammenkamen. Im Grunde ist es beschämend, dass es so lange nach Kriegsende immer noch keine umfassenden praktikablen Regelungen gab. 1999 gaben die Bundesregierung, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände eine Gemeinsame Erklärung ab. Deutschland sagte zu, nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu suchen und es zurückzugeben. Begleitend ist dazu 2001 eine Handreichung erschienen und seither mehrfach erweitert worden. Die „Selbstverpflichtung“ des deutschen Staates enthält — im Unterschied zum alten Wiedergutmachungsrecht — keine zeitlichen Befristungen und damit auch keine Ausschlussfristen. Es wird keinen „Schlussstrich“ geben können.

Die neue Dynamik in der Provenienzforschung kam aus mehreren Richtungen.

Exlibris Arthur Goldschmidt
Unter der fachlichen Leitung von Jürgen Weber restituierte die Herzogin Anna Amalia Bibliothek 2000 Almanache Arthur Goldschmidts. Im Zuge einer gütlichen Einigung mit den Erben und der Claims Conference konnten die Sammlungen rechtmäßig angekauft werden.

Ja, es ging auch um das Unrecht in der Zeit der Sowjetischen Besatzungszone (Stichwort Adelsbibliotheken, die im Zuge der Bodenreform beschlagnahmt wurden), um SED-Unrecht (Stichwort sogenannte Republikflüchtige, deren private Büchersammlungen unseren Vorgängereinrichtungen übergeben worden sind) und schließlich um die kolonialen Kontexte. Diese Anfragen aus vielen Bereichen der Gesellschaft haben eine andere Aktualität, Dringlichkeit und auch andere Konsequenzen als viele Erschließungsprojekte. Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetzte wurden 2019 entfristet. Es gibt eine berechtigte Erwartung an die Bibliotheken, die Provenienzdaten zu erheben, in professioneller Form zugänglich zu machen und zu Unrecht erworbenes Sammlungsgut zu restituieren. Als öffentliche Einrichtungen haben wir eine unabweisbare Verantwortung gegenüber den betroffenen Personen und deren Erben. Der Umgang mit dem Thema NS-Raubgut und persönliche Begegnungen haben mein Berufsleben geprägt.

Wie ging es weiter mit der Provenienzverzeichnung von Bibliotheken?

Im Jahr 2003 wurde mit den „Empfehlungen zur Provenienzverzeichnung“ der Arbeitsgemeinschaft Alte Drucke im Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV) der Versuch gemacht, Standards für die bibliothekarische Provenienzerschließung zu etablieren. Damit verbunden war die Einführung eines Thesaurus der Provenienzbegriffe (T-PRO) und der Praxisregeln. Hier hatten wir ein normiertes Vokabular für Provenienzbegriffe, das zur Dokumentation und Recherche dieser Merkmale dienen konnte. Das „Weimarer Modell“ war noch unabhängig von konkreten Herausforderungen wie NS-Raubgut oder Kulturgutentziehung in der DDR entwickelt worden und orientierte sich an den US-amerikanischen Konzepten. Nach dem Durchgang durch die zuständigen Gremien bekam das Modell den Charakter einer Empfehlung, in den regionalen Bibliotheksverbünden GBV 2003, HeBIS 2009, SWB 2011. Es setzte also ein Prozess der Institutionalisierung und weiteren Professionalisierung ein. Bis 2009 lag die Redaktion des T-PRO in Weimar, dann kam die Staatsbibliothek zu Berlin als Partnereinrichtung hinzu, seit 2021 wird sie von der dbv-Kommission für Provenienzforschung und Provenienzerschließung verantwortet. Ganz wichtig war die Etablierung der Plattform ProvenienzWiki 2011. Sie bildet heute das wichtigste Arbeitsinstrument für die praktische Arbeit.

Wird der Thesaurus nur in Bibliotheken angewandt?

Auch einzelne Museen und andere Kultureinrichtungen verwenden ihn, wo es passt. Ein Vorteil ist, dass er dreisprachig angelegt ist. Aber er ist noch keine Suchmaschine in Form eines Web-Thesaurus. Wünschenswert wäre, dass Recherchen z.B. durch Synonymbildungen im Hintergrund unterstützt würden. Leider traf unser Projekt zur Realisierung eines Web-Thesaurus im Jahr 2003 auf Unverständnis bei Gutachtern der Deutschen Forschungsgemeinschaft und wurde abgelehnt, obwohl sich mit der damaligen Deutschen Bibliothek (Normdaten), der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste Magdeburg, der Bibliothèque municipale de Lyon und der Herzogin Anna Amalia Bibliothek einschlägige Projektpartner zusammengefunden hatten.

Wie weit ist jetzt eine bibliotheksübergreifende Recherche möglich?

Sie ist verbundübergreifend möglich! Die Provenienzmerkmale werden nun auf der bibliographischen Ebene mit Angabe des jeweiligen Standortes verzeichnet. Wenn man in Erschließungsebenen denkt (Formal-, Sach-, Exemplar- und Sammlungsebene), ist das systematisch falsch, aber es ging technisch zunächst nicht anders. Auch die Gemeinsame Normdatei (GND) hat Provenienzmerkmale inklusive Bildmetadaten für die kooperativen Arbeiten übernommen.

Was wären noch Desiderate?

Wir haben in den Bibliotheken bisher vier Ebenen von Beschreibungen: Formalerschließung, Inhaltserschließung, Exemplarerschließung und Sammlungserschließung. Denkbar ist auch eine fünfte Erschließung auf Seitenebene. Man würde dann die Position einer Information auf einer Fläche beschreiben, das wird für digitalisierte Bücher und Handschriften gebraucht. Was wir brauchen, ist ein Evidenzmanagement, das es im forensischen Bereich gibt. Es geht um die Dokumentation empirischer Befunde wie Material, Farben, Maße, Formen, Position auf der Fläche einer Seite, indem man formatunabhängig z.B. von Quadranten einer Seitenfläche spricht und nach der Oben/Unten- und Links/Rechts-Positionierung des Merkmals beschreibt. So ein Ansatz würde helfen, physische Merkmale auf Seitenebene zu indexieren und recherchierbar zu machen. Das wäre auch für Maßnahmen der Bestandserhaltung notwendig.

Mich interessiert noch einmal das Thema Sammlungen. Die Provenienzverzeichnung geht also über die Exemplarebene hinaus und nimmt ganze Gruppen von Objekten in den Blick. Welche Schwierigkeiten gab es dabei?

Jürgen Weber: Sammeln nach 1998. Wie Provenienzforschung die Bibliotheken verändert. transcript Verlag, Bielefeld 2024, ISBN: 978-3-8376-7224-4 (Phänomenologie der Bibliothek: Redescriptions, Bd. 1) 35 € [auch Open Access]

Das Thema Sammlungen, obwohl schon durch Fabian ins Spiel gebracht, wurde ab ca. 2010 virulent, ausgelöst einerseits durch die zunehmende Brisanz des Themas Kulturgutentziehung, andererseits durch die massenhafte Digitalisierung von Sammlungen seit den1990er Jahren, woraus eine gewisse Unübersichtlichkeit resultierte. Zwar gab es Michael Heaneys Leitmodell der analytischen Sammlungserschließung bereits seit 2000, aber in deutschen Katalogen noch keine Sammlungsdatensätze. Daher hat Patrick Sahle die digitalen Sammlungen des Zentralen Verzeichnisses Digitalisierter Drucke geradezu als „black box“ charakterisiert. Das Problem ist, dass weder die Sammlungen noch die Sammlungsobjekte ein sichtbares Etikett mit dem Hinweis tragen „Sammlung XY“. Man muss die Evidenz daher oft aus dem Kontext ableiten. In der archivwissenschaftlichen Forschung spricht man von „Contextual Evidence“. Das muss auch spartenübergreifend gedacht werden, denn der überlieferte Besitz einer Person kann auf unterschiedliche Institutionen wie Archive, Museen und Bibliotheken verteilt sein. In Weimar werden Nietzsches Bücher in der Bibliothek, seine Manuskripte im Archiv und die Möbel im Museum aufbewahrt. Die Klassik Stiftung Weimar bietet ideale Voraussetzungen für eine virtuelle Zusammenführung der überlieferten Nachlässe, daran wird gearbeitet.

Warum ist das so schwer?

Museen und Archive favorisieren traditionell den Ansatz des Unikalen. Es gibt natürlich auch serielle Objekte in ihren Sammlungen, die dann der Provenienzforschung große Probleme bereiten. Bei der Erschließung der gedruckten Bücher aus millionenfacher industrieller Produktion seit dem 19. Jahrhundert haben Bibliotheken sich folgerichtig auf die umfassende Normierung auf Verfasser- und Sachebene konzentriert, um gezielt einzelne gewünschte Titel auffindbar und auch bestellbar zu machen. Notwendig ist aber eine spartenübergreifende Sicht der Einrichtungen und Vernetzung.

Haben Sie den Eindruck, dass die Bibliotheken in Deutschland das Thema NS-Raubgut, wenn wir einmal darauf den Schwerpunkt legen, ernst genug nehmen?

Ich glaube, das Thema wurde von den meisten Bibliotheken lange unterschätzt. In einer Bestandsaufnahme Ende 20112 hatten nicht mehr als 18 Bibliotheken Fundmeldungen in die Lost-Art-Datenbank eingegeben. Wenn ich richtig sehe, beteiligen sich heute ca. 30-40 Bibliotheken. Die Deutsche Bibliotheksstatistik enthält bis heute keinerlei Angaben zu dem Thema. Bezogen auf Bibliotheken als Sparte sind statistische Daten zur Provenienzforschung und Restitution, wo man auch nachschaut, diffus, zumindest unsicher gehalten. Für öffentliche Einrichtungen, die sich wie die Bibliotheken als Informationsdienstleistungszentren verstehen, ist das unplausibel. Auf der Berliner Bilanzkonferenz 2018, also 20 Jahre nach der Washingtoner Konferenz, beklagte Stuart Eizenstat, einer der Initiatoren der Washingtoner Konferenz, dass Einrichtungen, die anfangs mit Engagement vorangegangen sind, nun innehalten und nachlassen. Dass identifiziertes Raubgut auch restituiert werden muss, gehört nicht immer zum Selbstverständnis einer Einrichtung. Man hat zu lange geglaubt, das Thema mit befristeten Rechercheprojekten von zwei, drei Jahren zu erledigen. Dann aber kratzt man nur an der Oberfläche. Restitutionen brauchen oft Zeit, weil alle Beteiligten sich auf den Umgang mit dem aufgedeckten Unrecht einstellen müssen. Wir müssen die Konsistenz der organisatorischen Abläufe und auch Kontinuität bei den Ansprechpartnern gewährleisten. Abwarten und Hoffen auf den „Schlussstrich“ sind sicher keine Optionen.

Schluss

  1. der 1. Teil ist hier zu finden []
  2. bei Hans-Christoph Hobohm, Konrad Umlauf (Hrsg.), Erfolgreiches Management von Bibliotheken und Informationseinrichtungen. Bonn: Dashoefer 2002 ff. [Loseblattwerk] []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (6. Mai 2024). Die neue Dynamik in der Provenienzforschung – Gespräch mit Jürgen Weber (2/2). Aus der Forschungs­bibliothek Krekelborn. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/11n4s


Michael Knoche

Michael Knoche war von 1991 bis 2016 Direktor der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar. Zu den Buchveröffentlichungen gehört: Die Idee der Bibliothek und ihre Zukunft (Göttingen: Wallstein 2018). Persönliche Website: https://www.knoche-weimar.de/

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