Die Weimarer Shakespeare-Bibliothek und ihre Nutzer (2/3)
Die Deutsche Shakespeare-Gesellschaft hat sich anlässlich des 300. Geburtstages des Dichters 1864 in Weimar konstituiert und gleichzeitig in den Räumen der Großherzoglichen Bibliothek eine Shakespeare-Bibliothek ins Leben gerufen. Zum Bibliothekar wurde Reinhold Köhler ernannt. Der Beitrag fragt vor allem danach, für wen die Bibliothek von Nutzen war, wer von ihr profitiert hat, wer mit ihren Büchern umgegangen ist. Eine der Fragen, die an den Bibliothekar gerichtet wurden, lautete: War Shakespeare katholisch?
Der rechtliche und administrative Rahmen der Benutzung im 19. Jahrhundert
Die Benutzung der Bibliothek war laut Statut auf die Mitglieder der Gesellschaft beschränkt, und zwar nur zu literarischen und wissenschaftlichen Zwecken. Aber nicht einmal jedes Mitglied war zur Nutzung berechtigt, sondern nur diejenigen, die sich vorher einen Kautionsschein beschafft hatten, der von einem Vorstandsmitglied oder einem dem Vorstande als zuverlässig bekannten Gesellschaftsmitglied unterzeichnet war. Als Caventen, also Bürgen, wurden außerdem Universitäts-Professoren, Direktoren höherer Lehranstalten und Bibliotheks-Vorstände, Gesandte und Regierungs-Vorstände akzeptiert, selbst wenn sie nicht Gesellschaftsmitglieder waren. Bücher wurden auch per Post verschickt. Jedes Mitglied, das die Bibliothek benutzt hat, war gehalten, ein Belegexemplar der von ihm veröffentlichten einschlägigen Arbeiten gratis abzuliefern.
1895 wurde eine leicht modifizierte “Ordnung der Bibliothek der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft” beschlossen. Die Benutzung, so hieß es nun ausdrücklich, kann in den Räumen der Großherzoglichen Bibliothek unter den für diese geltenden Bestimmungen erfolgen. Dem Bibliothekar war zugebilligt zu entscheiden, ob er “unter besonderen Umständen” auch Nichtmitgliedern Bücher zur Verfügung stellen wolle. Weiterhin scheinen die schriftlichen Auskünfte an Gewicht zugenommen zu haben. Denn § 12 legt fest, dass “briefliche Gesuche an die Bibliotheks-Verwaltung … frankiert einzusenden” sind.
Das klingt alles sehr restriktiv, entsprach aber den zeittypischen Usancen. Vereinsbibliotheken beschränkten die Benutzung üblicherweise auf ihre Mitglieder. In Landesbibliotheken wie der Großherzoglichen Bibliothek Weimar, die zu dieser Zeit einen Bestand von 230.000 Bänden besaß, war das Bürgschaftssystem an der Tagesordnung: Alle “Entleiher, welche nicht durch ihre amtliche oder soziale Stellung die nöthige Sicherheit bieten”, heißt es im Weimarer “Bibliotheksgesetz” von 1895, mussten die Bürgschaft einer dritten Person erbringen und diese sogar behördlich beglaubigen lassen. (Die Benutzungsordnung der Minister Johann Wolfgang von Goethe und Christian Gottlob von Voigt aus dem Jahr 1798 war weitaus liberaler.) Die Regelungen für die Vereinsbibliothek stimmten also im Kern mit denen der Gastinstitution überein, sonst wäre eine gemeinsame Verwaltung auch kaum möglich gewesen.
Man kann sich im Digitalzeitalter kaum vorstellen, welchen Verwaltungsaufwand es bedeutete, wenn ein Buch aus der Shakespeare-Bibliothek angefordert wurde. Im günstigsten Fall war der gewünschte Titel aus den regelmäßig veröffentlichten Neuerscheinungsverzeichnissen oder dem als Buch veröffentlichten Katalog der Bibliothek von 1909 bekannt und konnte per Brief präzise bestellt werden. Dann versandte die Großherzogliche Bibliothek das gewünschte Buch mit Leihschein. Der Leihschein musste unterschrieben zurückgesendet werden. Nach Ablauf einer Frist von vier Wochen sandte der Entleiher entweder das Buch zurück, bat um Verlängerung oder erhielt eine Mahnung zur Rückgabe. Die Rücksendung erfolgte immer mit Begleitschreiben und wurde durch die Großherzogliche Bibliothek bestätigt. Intern wurde der Vorgang im Ausleihbuch dokumentiert.
Auch so etwas Triviales wie eine Leihfristverlängerung, die heute jeder Benutzer im Online-Konto selbst ausführen kann, war ein Akt, der mehrere Personen beschäftigte, jedenfalls dann, wenn der Benutzer nicht Mitglied der Shakespeare-Gesellschaft war, sondern das Buch über seine Heimatbibliothek bestellt hatte:
An die Grossherzogliche Bibliothek zu Weimar. Einer hohen Verwaltung der Grossherzoglichen Bibliothek gestattet sich der ergebenst Unterzeichnete die höfliche Bitte zu unterbreiten ihm die Leihfrist der gütigst überlassenen Bücher der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft um die Dauer von vier Wochen verlängern zu wollen. Einer hohen Verwaltung gehorsamer Dr. phil. Leop. Langer. Leipzig, Kreuzstr. 36/III, den 4. Januar 1909
Das Schreiben trägt den Stempel der Universitätsbibliothek Leipzig, über die das Buch angefordert worden war, und die Bemerkung “Befürwortet” mit Unterschrift von Boysen. Karl Boysen war der Direktor.
Einzelne Benutzungsfälle
Einen anrührenden Ausleihvorgang stellt der Fall des Dr. Schumacher, Oberlehrer aus Altona, dar. Er schreibt 1912 an die Direktion:
Durch Krankheit zu unfreiwilliger Musse verurteilt, möchte ich letztere zu wissenschaftl. Arbeit über Shakespeare benutzen und bitte Sie höflichst, mir die auf beifolgender Liste notierten Bücher übersenden zu lassen zu leihweiser Benutzung. (Das Äussere dieses Schreibens wollen Sie bitte mit meiner Krankheit entschuldigen.)
Seiner Bitte war ein Attest der Oberin des Helenenstifts beigefügt: „Herr Dr. Schumacher der sich zur Zeit hier im Helenenstift befindet und wohl noch längere Zeit hier bleiben wird, eines hartnäckigen Darmleidens wegen, hat sein eigenes Zimmer und ich glaube, daß den Büchern da nicht mehr Schaden droht wie in einer Privatwohnung. Ansteckend ist das Leiden des Herren meines Erachtens nicht.” Wenige Tage darauf bekommt der kranke Shakespeare-Freund seine Bücher ohne Vermittlung einer anderen Bibliothek direkt ins Helenenstift geliefert. Gleichwohl meint die Bibliotheksverwaltung im Begleitschreiben tadeln zu müssen, dass die Bestellung nicht mit Tintenstift geschrieben sei. Im postwendenden Antwortschreiben bedankt sich das Mitglied für die übersandten Bücher und fügt, wieder mit Bleistift, an:
Wegen der Anwendung des Tintenstifts muss ich mich mit meiner Bettlägerigkeit entschuldigen. Bisher haben ihn mir auch alle Bibliotheksverwaltungen, Zivil- und Militärbehörden, Banken etc. mit Rücksicht auf jenen Umstand verstattet. Ich werde aber den Versuch machen, das nächste mal wenigstens die Büchertitel mit Tinte zu schreiben.
Neben den Bücherausleihen geht es in dem erhaltenen Schriftwechsel, der zahllose Faszikel füllt, auch um bibliographische Anfragen, Erwerbungsvorgänge und Auskünfte allgemeiner Art. Ein Herr aus Groningen fragt nach einem Buch, das er in Holland nicht bekommen kann. Ein Dr. Peppler aus Hamburg interessiert sich für die von Paul Wislicenus vorgestellte Totenmaske Shakespeares in Darmstadt und will erfahren, wer der Besitzer ist, und ob und wo es möglich sei, gute Abgüsse davon zu erhalten etc. Eine Schriftstellerin aus Dessau will wissen:
Sehr geehrter Herr, Verzeihen Sie gütigst, dass ich als eine Ihnen ganz Unbekannte es wage, Sie um eine Auskunft zu bitten, die, falls Sie mich nicht über diesen Punkt aufklären können, wohl nirgends zu erhalten sein wird. Es handelt sich um Folgendes: ‘War Shakespeare katholisch?’
Mitten unter den zahllosen Anfragen findet sich eine Anregung des bekannten Orientalisten und Anglisten Willi Bang aus Löwen für den Bibliothekar:
Hochverehrter und lieber Freund, … könnten Sie nicht ein hervorragendes Mitglied dazu veranlassen, Ihnen eine grössere Geldschenkung zu machen? Dann könnten Sie den Ruf nach weiteren Schenkungen ertönen lassen und dadurch rechtfertigen, dass es für die D. Sh. Gesellsch. eine Notwendigkeit ist, sämmtliche engl. Ausgaben, die in dem Jahrhundert vor Schliessung der Theater erschienen sind, aufzukaufen und so der kontinentalen Forschung zugänglich zu machen.
Der Vorschlag war ernst gemeint, denn Bang machte selbst den Anfang und schenkte der Shakespeare-Bibliothek mehrere wertvolle Ausgaben des 16. und 17. Jahrhunderts, etwa eine Ausgabe der The actes of Englysh votaryes von John Bale aus dem Jahr 1560. Diese Londoner Ausgabe ist bis heute das älteste Buch der Sammlung.
Von der Jahrhundertwende bis zum Ersten Weltkrieg erlebte die Deutsche Shakespeare-Gesellschaft insgesamt einen deutlichen Aufschwung, was Mitgliederzahlen und Finanzkraft betrifft. Allein 89 Bibliotheken waren dem Verein als Mitglieder beigetreten und profitierten so vom kostenlosen Bezug des Jahrbuchs: von der Central Free Library Birmingham über die Kruppsche Bücherhalle Essen bis zur Universitätsbibliothek Berkeley. In den Jahren um 1910 wurden jeweils etwa 450 Mark für Ankäufe für die Shakespeare-Bibliothek ausgegeben. Die Zahl der Entleihungen lag bei knapp 200 pro Jahr. In den Ausleihbüchern sind vermerkt: Titel der Werke, Datum des Empfanges, Name und Wohnort des Empfängers, Datum der Rücklieferung. Die meisten Ausleihwünsche kamen aus Deutschland und Österreich. Im Vereinsjahr 1914/15 wurde die Rekordzahl von 300 verliehenen Bänden erzielt.
Für die Shakespeare-Bibliothek zuständig war Paul Bojanowski, Köhlers Nachfolger und wie er Gründungsmitglied der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft. Der Oberbibliothekar der Großherzoglichen Bibliothek hatte als Mitarbeiter noch einen Sekretär und einen Diener sowie eine befristet tätige Aushilfe. Es bleibt rätselhaft, wie er neben dem Arbeitspensum für die eigene Institution noch das für die Deutsche Shakespeare-Gesellschaft bewältigt hat. Denn die vielen anderen Schwerpunkte der Großherzoglichen Bibliothek, der Vorläuferin der Herzogin Anna Amalia Bibliothek – von den mittelalterlichen Handschriften, den Schriften der Reformationszeit und des Barock, der Weimarer Klassik, dem Musikalienbestand und Münzkabinett bis hin zum regen Besichtigungsbetrieb – mussten gleichfalls bedient werden. Bojanowski starb 1915 im Dienst, als er 81 Jahre alt war. Pensionierungen waren damals noch die Ausnahme.
Komplette Version u. d. T. Die Weimarer Shakespeare-Bibliothek und ihre Nutzer. In: Shakespeare Jahrbuch 160 (2024) S. 120-136. Für den Blog leicht verändert und ohne Anmerkungen, Fortsetzung folgt
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (22. Juli 2024). Die Weimarer Shakespeare-Bibliothek und ihre Nutzer (2/3). Aus der Forschungsbibliothek Krekelborn. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/122nc
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