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Datentracking – ein Grund für den Ausstieg aus den DEAL-Verträgen

Müssen Bibliotheken auf Verlangen des Verfassungsschutzes Auskunft darüber erteilen, welche Benutzer eine Biographie des später ermordeten Bankiers Jürgen Ponto ausgeliehen haben? Auf dem Stuttgarter Bibliothekartag 1978 gab es eine hitzige Diskussion über politische Einflussnahmen auf die Arbeit von Bibliotheken. Die Bibliothekare, qua Selbstverständnis dem Grundrecht der Informationsfreiheit verpflichtet, waren sich überhaupt nicht einig darüber, wie die Preisgabe von Ausleihdaten im Vorfeld von Terroranschlägen der Rote-Armee-Fraktion zu bewerten sei1 und ob es heutzutage Formen von Zensur in deutschen Bibliotheken gebe.2

Der Schutz der Privatsphäre von Bibliotheksbenutzern und ihrer personenbezogenen Daten hat in den Bibliotheken traditionell einen hohen Stellenwert. Im IFLA-Ethikkodex heißt es z. B. „Die Beziehung zwischen Bibliothek und Benutzer ist von Vertraulichkeit geprägt. Bibliothekare und andere Informationsmitarbeiter ergreifen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Benutzerdaten nicht über die ursprüngliche Transaktion hinaus weitergegeben werden.“3

Bibliotheksbenutzer bei der Produktion von Daten

Heute stehen wir mit dem Datentracking der Großverlage vor einer neuen Dimension der alten Frage. Es ist nicht mehr der Staat, der sich für das Verhalten von Bibliotheksbenutzern interessiert (das mag in einer anderen politischen Konstellation durchaus wieder zum Problem werden, wie sich in den USA zeigt). Aktuell sind es datenhungrige kommerzielle Unternehmen. Die Bibliotheken haben bisher mitgespielt und auf den von ihnen bezahlten Webseiten – z. B. im Rahmen der DEAL-Verträge – das Abschöpfen von personenbezogenen Daten in großem Ausmaß zugelassen. Das waren keine Peanuts. Es ging nicht bloß um einzelne Verstöße gegen europäisches Datenschutzrecht, sondern um einen Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit, wie Renke Siems plausibel gemacht hat.4

Erst allmählich wird den Bibliothekaren bewusst, welcher Geist da aus der Flasche entwichen ist und welche Herkulesaufgabe es ist, ihn wieder einzufangen. Denn berührt ist das Selbstverständnis beider Partner. Die Großverlage verstehen sich gar nicht mehr nur als Verlage, sondern auch als Datenanalyseunternehmen5, und die Bibliotheken sehen sich als verlässliche und vertrauenswürdige Partner der Wissenschaft. Beides passt nicht mehr zusammen, einer der Partner verliert sein Geschäftsmodell. Aus Sicht vieler Wissenschaftler sind es die Bibliotheken, die ihre persönlichen Daten verkaufen.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im Oktober 2021 in einem Informationspapier auf das Problem aufmerksam gemacht, dass bei der Nutzung von Produkten der Verlage personalisierte Profile entstehen, die über Zugriffs- und Nutzungsdaten, Verweildauer bei Informationsquellen usw. erhoben werden.6 Besonders eindringliche Warnungen kamen in Deutschland auch von Jörg Brembs7, Petra Gehring8 und Renke Siems.9 Als sehr hilfreiches und zukunftsträchtiges Instrument für Trackingtechniken erweisen sich neuerdings die ORCID-Nummern, auf die wissenschaftliche Autoren sich so viel zugutehalten.  

Tracking verboten

Vor wenigen Tagen hat eine Ad-hoc Arbeitsgruppe der DFG zum Datentracking in den Wissenschaften ihren Bericht veröffentlicht und darin insbesondere die DEAL-Verhandlungen 2022/2023 mit den Folgen für die wissenschaftlichen Bibliotheken analysiert.10

Dieser Bericht ist außerordentlich lesenswert. Er versucht zunächst, etwas Positives über die Verhandlungen mit Elsevier, Springer Nature und Wiley zu sagen, und konstatiert, dass es erstmals gelungen sei, das Thema Datentracking auf die Tagesordnung zu setzen und in einer Untergruppe bearbeitet zu haben. Doch wird bezweifelt, ob es schon als ein befriedigender Erfolg gewertet werden könne, wenn erreicht wurde, dass die Wissenschaftseinrichtungen vor möglichen finanziellen Folgen etwaiger Datenschutzverstöße geschützt sind. Sollte dies aus Sicht von DEAL tatsächlich der wichtigste juristische Verhandlungserfolg gewesen sein? Die Haftungsfrage ist doch nur scheinbar gelöst, argumentieren die Autoren. Die Bibliotheken stehen gegenüber Behörden und Betroffenen und Öffentlichkeit weiterhin in der Verantwortung, gegebenenfalls auch vor Gericht. Die vereinbarten Regelungen buchstabierten im Wesentlichen nur die Geltung der DS-GVO aus. Doch die Weiterverarbeitung der Daten außerhalb Europas habe nicht generell unterbunden werden können.

In dem zurückhaltenden Ton des Papiers der DFG-Arbeitsgruppe werden zwischen den Zeilen Zweifel sichtbar, ob überhaupt ein anderes Verhandlungsergebnis zu erwarten gewesen war: „Ob die Verlage angesichts ihrer Oligopol-Struktur an einem partnerschaftlichen Dialog mit den Wissenschaften interessiert sind und sich Grundsätze der Transparenz, Datensparsamkeit und Green-IT zu eigen machen werden, bleibt abzuwarten. Die Wissenschaft und ihre Einrichtungen sind aufgefordert, ihre Daten und deren Schutz zu ihrer Aufgabe zu machen.“

Meines Erachtens gibt es nur eine Möglichkeit: Raus aus den DEAL-Verträgen! Datentracking ist ein gravierender von sieben Gründen für den Ausstieg.11

  1. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Conradi hatte das Problem in der abschließenden Podiumsdiskussion zur Sprache gebracht. []
  2. Jürgen Babendreier zeichnet die Konfliktlinien in einem nachlesenswerten Vortrag von 2007 nach: urn:nbn:de:0290-opus-3252, aufgerufen am 6.7.2024 []
  3. eigene Übersetzung aus dem englischen Originaltext: https://www.ifla.org/wp-content/uploads/2019/05/assets/faife/codesofethics/englishcodeofethicsfull.pdf []
  4. Renke Siems: Das Lesen der Anderen. Die Auswirkungen von User Tracking auf Bibliotheken, in: o-bib. Das offene Bibliotheksjournal 9.1 (2022), S. 1–25. []
  5. https://www.elsevier.com/about, zuletzt abgerufen 6.7.2024 []
  6. Deutsche Forschungsgemeinschaft (2021): Datentracking in der Wissenschaft. Aggregation und Verwendung bzw. Verkauf von Nutzungsdaten durch Wissenschaftsverlage. Vgl. Michael Knoche: Verlage werden Datenkraken – Datentracking in der Wissenschaft. Aus der Forschungs­bibliothek Krekelborn vom 7. Juni 2021 []
  7. (Jörg Brembs, Konrad Förster u.a.: Auf einmal Laborratte, F.A.Z vom 2. Dezember 2020 []
  8. Gehring, Petra: Viele Fronten. Das Schicksal von Open Science steht auf dem Spiel. In: Forschung & Lehre 2.8.2021. Vgl. auch Michael Knoche, Über das Ausspionieren von Nutzungsgewohnheiten durch Datentracking – Gespräch mit Petra Gehring (1). Aus der Forschungs­bibliothek Krekelborn vom 25. April 2022 []
  9. Neuerdings: Renke Siems: Subprime Impact Crisis. Bibliotheken, Politik und digitale Souveränität, in: Bibliothek – Forschung und Praxis 48.2 (2024), S. 1–11 []
  10. Robert Altschaffel u.a. Datentracking und DEAL – Zu den Verhandlungen 2022/2023 und den Folgen für die wissenschaftlichen Bibliotheken. In: Recht und Zugang, 2024, Heft 1, S. 23-40. doi:10.5771/2699-1284-2024-1-23 Warum allerdings nicht alle Mitglieder der Arbeitsgruppe den Bericht verantworten, sondern nur bestimmte Mitglieder, erschließt sich dem Außenstehenden nicht. []
  11. Michael Knoche, Raus aus den DEAL-Verträgen! Sieben Gründe für den Ausstieg. Aus der Forschungs­bibliothek Krekelborn vom 2. August 2021 []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (8. Juli 2024). Datentracking – ein Grund für den Ausstieg aus den DEAL-Verträgen. Aus der Forschungs­bibliothek Krekelborn. Abgerufen am 3. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/11yxb


Michael Knoche

Michael Knoche war von 1991 bis 2016 Direktor der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar. Zu den Buchveröffentlichungen gehört: Die Idee der Bibliothek und ihre Zukunft (Göttingen: Wallstein 2018). Persönliche Website: https://www.knoche-weimar.de/

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2 Antworten

  1. 8. Juli 2024

    […] Michael Knoche sieht im Datetracking einen Grund, aus den DEAL-Verträgen auszusteigen. […]

  2. 9. Juli 2024

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