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Der Aufbau der Koordinierungsstelle und die Formulierung einer nationalen Strategie – Infrastrukturen für den Prozess der Überlieferung (2)

Die Archivare und Bibliothekare hatten Glück: Die Denkschrift „Zukunft bewahren“ war kaum an den Bundespräsidenten übergeben, da machte Kulturstaatsminister Bernd Neumann das Anliegen zu seiner Sache. Er lud für den 28. August 2009 zu einem Runden Tisch ins Bundeskanzleramt ein. Die Archiv- und Bibliotheksvertreter hatten sich abgestimmt und gingen vor allem mit der Forderung nach einer Koordinierungsstelle das Gespräch. (Zur Vorgeschichte vgl. den Blogbeitrag über die Denkschrift.)

Die Beratung nahm einen für die meisten Teilnehmer überraschenden Verlauf. Der Minister stellte viele Fragen und bekundete schließlich, ohne dass es kontroverse Diskussionen gegeben hätte, seine Absicht, die Erarbeitung einer nationalen Bestandserhaltungskonzeption zu moderieren und Kommunen und Länder sowie nach Möglichkeit private und kirchliche Unterhaltsträger einzubeziehen. Er zeigte sich also den Erwartungen der Fachvertreter gegenüber sehr aufgeschlossen und stimmte auch einer Koordinierungsstelle grundsätzlich zu.

Bundeskanzleramt: Platz für Runde Tische. (Foto Wikipedia)

Im Ergebnis der Bundestagswahl am 27. September 2009 bildete sich eine Koalition aus CDU/CSU und FDP. Kulturstaatsminister Neumann konnte die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts als Aufgabe erstmals in einem Koalitionsvertrag verankern: „Gemeinsam mit den Ländern wollen wir ein nationales Bestandserhaltungskonzept für gefährdetes schriftliches Kulturgut erarbeiten. Zum verstärkten Schutz schriftlichen Kulturguts wird eine Koordinierungsstelle eingerichtet.“ Neumann blieb nach der Kanzlerwahl weiterhin im Amt als Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Aber noch lag ein steiniger Weg vor den Teilnehmern des Runden Tisches. Denn die Errichtung einer Koordinierungsstelle und die Erhöhung der finanziellen Mittel für die Bestandserhaltung konnten nicht gegen den Widerstand der auf ihre Souveränitätsrechte in Kulturfragen pochenden Länder durchgesetzt werden. Der Bund durfte nur Aufgaben mit eindeutig überregionalem Charakter übernehmen. Tatsächlich sah ein Teil der Länder noch Informations- und Beratungsbedarf, ein anderer Teil lehnte die Einrichtung einer solchen Koordinierungsstelle dezidiert ab, und nur wenige waren damit einverstanden. Gleichwohl stellte der BKM in den Bundeshaushalt 2010 500.000 € für die Koordinierungsstelle bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ein. Die Freigabe dieser Summe war jedoch von der finanziellen Beteiligung der Länder abhängig.

Die zum Teil skeptische bis ablehnende Haltung der Ländervertreter war der Grund dafür, dass zwar hinter den Kulissen zahlreiche Gespräche stattfanden, aber lange Monate nach außen der Eindruck von Stillstand entstand. Manche Bundesländer hatten kein großes Interesse an einer Initiative auf Bundesebene, weil sie für ihre eigenen Archive und Bibliotheken bereits viel unternahmen, andere wollten gar nicht einsehen, warum es hier überhaupt ein Problem geben sollte. Insgesamt traf sich der Runde Tisch im Bundeskanzleramt drei Mal. Endlich, zum 1. August 2011, konnte die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), angesiedelt an der Staatsbibliothek zu Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, ihre Tätigkeit aufnehmen. Der Stellenplan umfasste 2,5 Stellen.

Mit der Errichtung der KEK war eine wichtige Forderung der Denkschrift Wirklichkeit geworden. Jetzt konnte die Förderung von Modellprojekten Fahrt aufnehmen, um Einzelfragen der Bestandserhaltung gezielt zu beleuchten und innovative Lösungen anzuregen. Gute Lösungsansätze sollten als Best Practice-Beispiele nachnutzbar sein. Rund 1,7 Mio. € wurden in infrastrukturelle, öffentlichkeitswirksame und bestandsbezogene Maßnahmen investiert.

Auf der Tagesordnung stand aber auch eine deutschlandweite Strategie zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts. Dafür mussten zunächst eine Bestandsaufnahme der gegebenen Infrastrukturen durchgeführt und eine Schadens- und Gefährdungsbilanz in Archiven und Bibliotheken einschließlich einer Kostenkalkulation vorgelegt werden.

Dass den Ländern aber die Intention, eine nationale Gesamtstrategie für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts zu erarbeiten, immer noch nicht geheuer war, zeigt ihre dezidierte Ablehnung einer solchen Begrifflichkeit im Jahre 2012. Der Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz bat vielmehr dringend darum, ihn durch „Bundesweite Handlungsempfehlungen“ zu ersetzen.

2015 konnte die KEK die „Bundesweiten Handlungsempfehlungen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts“ veröffentlichen.[1] In diesem detailreichen Konzeptpapier sind auch Empfehlungen für die verschiedenen Felder der Bestandserhaltung von der Ausbildung bis zur internationalen DIN ISO Gremienarbeit enthalten. Als Hauptziel wird darin benannt, jährlich wenigstens ein Prozent des gefährdeten Schriftguts in Archiven und Bibliotheken in öffentlicher Trägerschaft im Original zu sichern – eine Absicht, die schon 1993 und 1995 vergeblich formuliert worden war, aber nun mit genauen Zahlen unterlegt wurde: Es geht um einen jährlichen Einsatz von 63,2 Mio. EUR. Empfohlen wird außerdem u.a. ein gemeinsames Bund-Länder-Förderprogramm, um so Synergieeffekte und Effizienzgewinne auszuschöpfen und die Kosten der Überlieferungssicherung für alle Beteiligten zu dämpfen.

Kopernikus-Erstausgabe von 1543, beinahe beim Brand der Herzogin Anna Amalia Bibliothek verloren gegangen. Foto Candy Welz © Klassik Stiftung Weimar

Die genannte Summe von 63,2 Mio. € führt die Dimension der Aufgabe vor Augen. Denn bislang geben Bibliotheken und Archive aus Mitteln ihrer Unterhaltsträger jährlich nur rund 10,9 Mio. € für Bestandserhaltung aus. Insofern war die Forderung der Denkschrift, dass der Bund die finanzielle Ausstattung mit einer Summe in der Größenordnung von jährlich 10 Mio. € annähernd verdoppeln sollte, noch bescheiden. Inzwischen (2019) steuert der Bund pro Jahr 5 Mio. € zu den Kosten bei, was immerhin eine erhebliche Steigerung zu 2010 bedeutet.

Die Denkschrift „Zukunft bewahren“ ist durch die „Bundesweiten Handlungsempfehlungen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts“ im Hegelschen Sinn aufgehoben worden. Was in dem einen Papier appellativ und prägnant formuliert worden war, ist in dem anderen durch Zahlen, Fakten und konkrete Vorschläge für die Politik und die eigene Zunft untermauert worden. Die Handlungsempfehlungen bilanzieren erstmals den Ist-Zustand und benennen die Aufgaben, die in den Folgejahren zu erledigen sind. Sie schaffen die Grundlage dafür, dass alle Akteure mehr und mehr an einem Strang ziehen.

Teil 3 Was noch zu tun ist folgt.

Der Blogbeitrag bezieht sich auf einen Artikel von Bernd Kappelhoff und Michael Knoche, der in diesen Tagen parallel in einer Archiv- und einer Bibliothekszeitschrift erscheint: Infrastrukturen für den Prozess der Überlieferung. Vorgeschichte und Folgen der Denkschrift „Zukunft bewahren“ der Allianz zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts. In: Der Archivar. Zeitschrift für Archivwesen 72 (2019) S. 310-322 und in: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie 66 (2019) S. 280-297.


[1] Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK). Die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken in Deutschland. Bundesweite Handlungsempfehlungen für die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Kultusministerkonferenz. Berlin 2015.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Knoche (6. Januar 2020). Der Aufbau der Koordinierungsstelle und die Formulierung einer nationalen Strategie – Infrastrukturen für den Prozess der Überlieferung (2). Aus der Forschungs­bibliothek Krekelborn. Abgerufen am 19. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/lyqp


Michael Knoche

Michael Knoche war von 1991 bis 2016 Direktor der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar. Zu den Buchveröffentlichungen gehört: Die Idee der Bibliothek und ihre Zukunft (Göttingen: Wallstein 2018). Persönliche Website: https://www.knoche-weimar.de/

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